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Zwischenurteil

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Zwischenurteil:

Ein Zwischenurteil ist ein gerichtliches Urteil, das im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens ergeht und zwar nicht den gesamten Rechtsstreit abschließend entscheidet, sondern nur über einzelne, abtrennbare Fragen. Dieses Urteil wird in gesonderten Verfahrensabschnitten erlassen und erfolgt vor dem Endurteil, das die eigentliche Hauptsache zum Abschluss bringt. Vor allem dient das Zwischenurteil dazu, umstrittene Vorfragen zu klären, deren Beantwortung für den weiteren Fortgang des Verfahrens essentiell ist. Es kommt auch zur Anwendung, wenn über die Zulässigkeit der Klage entschieden werden soll.

Das deutsche Zivilprozessrecht kennt unterschiedliche Arten von Zwischenurteilen. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen dem Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage gemäß § 303 der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Zwischenurteil, das eine Vorfrage für das Hauptverfahren klärt gemäß § 304 ZPO. Das erstgenannte wird erlassen, wenn über die Zulässigkeit einer Klage getrennt vom Hauptverfahren entschieden wird, beispielsweise bei Zuständigkeitsfragen oder Prozessvoraussetzungen. Das zweite kommt dann zum Einsatz, wenn es um tatsächliche oder rechtliche Vorfragen geht, die für die eigentliche Entscheidung unfangreich und komplex sind und für sich genommen bereits einer gründlichen Klärung bedürfen.

Ein weiterer Vorteil eines Zwischenurteils ist es, ein längeres und kostspieliges Verfahren zu vermeiden, wenn bereits bei einer entscheidenden Vorfrage festgestellt wird, dass diese für eine Partei negativ ausfällt und damit das Hauptverfahren hinfällig wird. Durch ein solches Urteil kann also Prozessökonomie gefördert und die gerichtliche Entscheidung beschleunigt werden.

In der Praxis wird ein Zwischenurteil meist auf Antrag einer Partei hin erlassen; es kann aber auch von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das Gericht dies für sinnvoll erachtet. Das Urteil ist – wie jedes andere Urteil auch – mit den üblichen Rechtsmitteln anzufechten, also durch Berufung oder Revision, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Allerdings hat ein Zwischenurteil keine Rechtskraft im Sinne einer endgültigen Klärung der Hauptsache; es bindet das Gericht nur im weiteren Verlauf des Verfahrens in Bezug auf die entschiedene Frage. Die endgültige Entscheidung wird durch das Endurteil getroffen, welches dann in allen Punkten rechtskräftig ist.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Zwischenurteil verwendet werden kann:

Beispiel 1:
In einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen Baummangels an einem neu errichteten Gebäude, war die Frage, wer die Verantwortung für den Mangel trägt, zentral. Der Bauherr verklagt sowohl den Architekten als auch den ausführenden Bauunternehmer. Das Gericht sieht sich mit einer komplexen Beweislage konfrontiert und entscheidet, zunächst per Zwischenurteil zu klären, ob der Architekt die im Verkehrs erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und daher grundsätzlich haftbar ist. Dieses Urteil ermöglicht es dann, in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Bauunternehmer ebenfalls Verantwortung trägt, oder ob der Architekt als Alleinschuldner zu betrachten ist.

Beispiel 2:
In einem deliktsrechtlichen Verfahren wird über eine unerlaubte Handlung geklagt, bei welcher es um die Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten im Internet geht. Die beklagte Partei macht geltend, sie sei nicht für die Veröffentlichung verantwortlich. Das Gericht beschließt daraufhin, ein Zwischenurteil über die Frage der Störerhaftung der Beklagten zu erlassen. Dies klärt zuerst, ob die Beklagte als Störer angesehen werden kann und demzufolge verpflichtet ist, die Verbreitung der fraglichen Inhalte zu unterbinden. Nach diesem Zwischenurteil würde dann, insofern die Störerhaftung bejaht wird, das Hauptverfahren die Frage aufwerfen, welche konkreten Maßnahmen die Beklagte hätte ergreifen müssen, um die Rechtsverletzung zu verhindern.

Das Instrument des Zwischenurteils erweist sich in der deutschen Rechtspraxis als bedeutend, da es die Möglichkeit bietet, komplexe Verfahren in überschaubare Abschnitte zu teilen und somit eine effiziente, schrittweise Klärung der streitgegenständlichen Fragen zu ermöglichen. Es trägt der prozessökonomischen und rechtsschutzgewährenden Funktion des Zivilprozessrechts Rechnung und ist aus der gerichtlichen Praxis nicht wegzudenken.

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