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Terminsgebühr

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Terminsgebühr:

Die Terminsgebühr ist ein Teil des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und stellt eine Vergütung dar, die einem Rechtsanwalt für das Wahrnehmen eines Gerichtstermins zusteht. Sie wird nach VV RVG (Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet und ist abhängig vom Streitwert und der jeweiligen Verfahrensart. Die Gebühr entsteht für die Teilnahme des Anwalts an Gerichtsterminen, Erörterungsterminen oder Beweisaufnahmen. Dies schließt sowohl mündliche Verhandlungen als auch andere Termine ein, bei denen der Rechtsanwalt präsent sein muss, um die Interessen seines Mandanten zu vertreten.

Die Höhe der Terminsgebühr richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Komplexität des Falles, der Länge der Verhandlung und ob es sich um eine erstinstanzliche oder eine Berufungsverhandlung handelt. Es gibt bestimmte Rahmenbedingungen, die das RVG für die Berechnung der Gebühren vorgibt, sodass die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit transparent und nachvollziehbar ist.

Darüber hinaus kann die Terminsgebühr auch in Verbindung mit anderen Gebühren auftreten, wie beispielsweise der Verfahrensgebühr oder der Einigungsgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt im Allgemeinen die Tätigkeiten des Rechtsanwalts ab, die bis zum Schluss des schriftlichen Vorverfahrens oder bis zum Abschluss der ersten mündlichen Verhandlung anfallen, während die Einigungsgebühr für die Herbeiführung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung erhoben wird. Die Terminsgebühr hingegen ist spezifisch für die Teilnahme an einem Termin und bildet somit einen eigenen Vergütungstatbestand.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Terminsgebühr nicht alleine für das Erscheinen des Anwalts entsteht, sondern auch eine fundierte Vorbereitung auf den Termin verlangt wird. Nur wenn der Anwalt ordnungsgemäß vorbereitet ist und an dem Termin teilnimmt, ist die Gebühr gerechtfertigt. Deshalb wird die Gebühr auch als Qualitätsmerkmal für die rechtsanwaltliche Tätigkeit gesehen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Terminsgebühr verwendet werden kann:

Ein Beispiel für die Entstehung einer Terminsgebühr ist der Fall eines Mandanten, der gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht klagt. Der Streitwert beläuft sich auf 10.000 Euro. Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vertritt, nimmt an einem Gütetermin teil, um eine Einigung mit dem Gegner zu erzielen. Ein solcher Termin bietet oft die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung. Erscheint der Rechtsanwalt zu diesem Gütetermin und repräsentiert seinen Mandanten entsprechend, entsteht dadurch die Terminsgebühr. In diesem Fall würde die Gebühr nach dem entsprechenden Streitwert berechnet und dem Mandanten in Rechnung gestellt, insofern keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Ein weiteres Beispiel ist eine Hauptverhandlung in einer zivilrechtlichen Streitsache. Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Der Rechtsanwalt leistet umfangreiche Vorbereitungsarbeit, um in der Hauptverhandlung die Ansprüche der Klägerin geltend zu machen. Die Verhandlung dauert mehrere Stunden, innerhalb derer der Anwalt beweist, dass die Klägerin einen Anspruch auf das geforderte Schmerzensgeld hat. Für die Vorbereitung und die Teilnahme an diesem Termin fällt die Terminsgebühr an, die zum Schluss des Verfahrens zusammen mit den anderen entstandenen Gebühren abgerechnet wird.

Die Terminsgebühr spielt eine zentrale Rolle in der Abrechnung anwaltlicher Leistungen im deutschen Rechtssystem und trägt zu einer angemessenen Vergütung der Anwälte bei. Sie sichert nicht nur die Teilnahme des Anwalts am Gerichtstermin, sondern bietet auch einen finanziellen Anreiz für eine qualifizierte Vorbereitung. Somit gewährleistet sie einen fairen Ausgleich für die zeitintensive und fachlich fundierte Vertretung eines Mandanten vor Gericht. Die klare Regulierung dieser Gebühren stellt die Transparenz und Berechenbarkeit der Anwaltskosten sicher und fördert das Vertrauen in die Rechtsberatung und -vertretung.

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