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Tatsache

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Tatsache:

Im deutschen Recht ist der Begriff „Tatsache“ von grundlegender Bedeutung und besitzt sowohl im materiellen als auch im formellen Recht eine wichtige Funktion. Eine Tatsache bezeichnet einen konkreten Lebensvorgang oder Zustand, der vergangen oder gegenwärtig ist und der objektiv nachweisbar ist. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich, sie können durch Beweismittel wie Zeugenaussagen, Urkunden, Sachverständigengutachten oder Augenschein bewiesen oder widerlegt werden.

Der Tatsachenbegriff grenzt sich von Meinungen, Werturteilen, Rechtsansichten oder Hypothesen ab. Diese sind subjektiver Natur und nicht unmittelbar beweisfähig. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens kommt der Feststellung von Tatsachen eine entscheidende Bedeutung zu, da auf ihrer Grundlage die Rechtsanwendung erfolgt. Das Gericht muss im sogenannten Tatbestand eines Falles klären, welche Tatsachen gegeben sind, bevor es die entsprechenden Rechtsnormen anwendet.

Zu beachten ist, dass im Strafrecht Tatsachen als Grundlage für die Annahme eines strafbaren Verhaltens dienen. Sind die Tatsachen nicht beweisbar, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen („in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten). Im Zivilrecht sind Tatsachen für die Begründung von Ansprüchen und Rechten bedeutsam. Sie spielen etwa bei der Feststellung von Schadensersatzansprüchen eine wichtige Rolle. Die korrekte und vollständige Ermittlung der Tatsachen ist daher in beiden Rechtsbereichen essenziell.

Im Verwaltungsrecht sind Tatsachen häufig die Grundlage für behördliche Entscheidungen. Eine Behörde muss, bevor sie einen Verwaltungsakt erlässt, die Sach- und Rechtslage präzise ermitteln. Auch in diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wesentlich die Feststellung und Bewertung von Tatsachen ist.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Tatsache verwendet werden kann:

Das erste Beispiel betrifft das Strafrecht. Angenommen, es findet eine Gerichtsverhandlung wegen des Vorwurfs der Körperverletzung statt. Hier wäre die Feststellung, ob der Angeklagte die verletzende Handlung tatsächlich vorgenommen hat eine entscheidende Tatsache, die bewiesen werden muss. Wenn beispielsweise ein Zeuge aussagt, er habe gesehen, wie der Angeklagte das Opfer geschlagen hat, dann liefert dieses Zeugnis einen Beweis für die behauptete Körperverletzung. Der Richter muss auf der Grundlage des bewiesenen Sachverhaltes und unter Berücksichtigung aller Umstände dann entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist.

Als zweites Beispiel sei das Zivilrecht erwähnt. In einem Streit über Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls müssen die genauen Umstände des Unfalls aufgeklärt werden. Es wäre beispielsweise eine Tatsache, ob Ampeln an der Kreuzung, an der der Unfall stattgefunden hat, in Betrieb waren und welche Farbe sie zeigten. Ein Sachverständigengutachten über den technischen Zustand der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt könnte ebenso zur Aufklärung beitragen. Auch hier sind diese konkreten Umstände entscheidend für die Urteilsfindung und den Ausgang des Rechtsstreits.

Das Verständnis und die korrekte Handhabung des Tatsachenbegriffes sind somit von fundamentaler Bedeutung in der deutschen Rechtspraxis. Die Fähigkeit, Tatsachen zu ermitteln, zu bewerten und sie von nicht beweisbaren Meinungen zu unterscheiden, ist eine grundlegende Kompetenz für Rechtsanwälte, Richter und alle mit dem Recht befassten Personen. Nur auf einer gesicherten Tatsachengrundlage kann das Recht gerecht und sachgerecht angewendet werden.

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