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Sicherungsübereignung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Sicherungsübereignung:

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein schuldrechtliches Sicherungsmittel und gehört zu den fiduziarischen Sicherheiten. Hiermit kann ein Gläubiger (Sicherungsnehmer) sich bei einer Kreditvergabe gegen einen eventuellen Kreditausfall absichern, indem er sich das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einem Recht vom Kreditnehmer (Sicherungsgeber) übereignen lässt. Das Besondere an dieser Sicherung ist, dass der Sicherungsgeber im Besitz der Sache bleibt und sie weiterhin nutzen kann.

Um die Sicherungsübereignung zu vollziehen, muss zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer ein Sicherungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag beinhaltet in der Regel eine genaue Beschreibung des Sicherungsguts, den Sicherungszweck sowie die Bedingungen für eine Verwertung des Sicherungsguts. Rechtlich ist die Übergabe des Sicherungsguts notwendig, welche durch Besitzkonstitut ersetzt wird. Das bedeutet, dass der Sicherungsgeber weiterhin im unmittelbaren Besitz der Sache bleibt, aber der mittelbare Besitz auf den Sicherungsnehmer übergeht. Dazu wird häufig ein Leih-, Verwahrungs- oder ein ähnlicher Vertrag genutzt.

Was die rechtliche Grundlage anbelangt, ist die Sicherungsübereignung nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Sie hat sich vielmehr aus der Rechtspraxis entwickelt und wird von der Rechtsprechung anerkannt. Ihre Wirksamkeit und die genauen Anforderungen sind daher durch die Rechtsprechung festgelegt und unterliegen bestimmten Formvorschriften und Transparenzpflichten, um sittenwidrige oder kredittäuschende Konstellationen zu vermeiden.

Ein in der Praxis relevantes Problemfeld ist die Bestimmtheitsanforderung: Damit die Übereignung wirksam ist, muss das Sicherungsgut hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein. Bei Warenlagern kann dies durch eine genaue Kennzeichnung, zum Beispiel durch Listen oder durch die räumliche Abgrenzung erreicht werden.

Da Sicherheiten im Insolvenzrecht einer besonderen Betrachtung unterliegen, müssen bei der Sicherungsübereignung die insolvenzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. So kann unter Umständen eine Anfechtung der Sicherungsübereignung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfolgen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Sicherungsübereignung verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für den Einsatz der Sicherungsübereignung ist die Finanzierung eines neuen Pkw für ein Unternehmen. Das Unternehmen möchte den Wagen für Lieferfahrten nutzen, verfügt jedoch nicht über die notwendige Liquidität, den Kaufpreis sofort zu begleichen. Eine Bank erklärt sich bereit, den Kauf zu finanzieren, verlangt jedoch als Absicherung die Übereignung des neuen Fahrzeugs. Der Unternehmer bleibt weiterhin Nutzer des Autos, während das Eigentum an der Bank übergeht. Im Vertrag wird festgelegt, dass das Fahrzeug als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredits dient und im Fall des Zahlungsverzugs durch die Bank verwertet werden kann. Dies geschieht meistens durch Verkauf oder Versteigerung des Fahrzeugs.

Ein weiteres Beispiel kann im Kontext des Anlagenleasings gefunden werden. Ein Produktionsunternehmen benötigt eine neue Maschine. Statt diese zu kaufen, geht es einen Leasingvertrag mit einem Leasinggeber ein. Um die Bonität des Unternehmens zu verbessern und das Risiko für den Leasinggeber zu minimieren, wird eine Sicherungsübereignung der Maschine an eine Bank vereinbart, die dafür dem Unternehmen einen Kredit zur Verfügung stellt. Die Nutzung der Maschine bleibt beim Produktionsunternehmen, aber im Fall der Zahlungsunfähigkeit würde die Bank als Sicherungsnehmer die Maschine verwerten.

Die Sicherungsübereignung spielt im deutschen Rechtsraum eine zentrale Rolle, weil sie Gläubigern ermöglicht, ihre Forderungen abzusichern, ohne dass der Schuldner in der Nutzung des Sicherungsgutes eingeschränkt wird. Sie bietet ein hohes Maß an Flexibilität und ist gerade im Bereich der Unternehmensfinanzierung ein unverzichtbares Instrument.

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