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Schlichtung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Schlichtung:

Schlichtung ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das darauf abzielt, durch die Vermittlung einer neutralen dritten Partei, dem Schlichter oder der Schlichterstelle, eine einvernehmliche Lösung für einen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien zu finden. Dieses Verfahren ist insbesondere in Zivilsachen relevant, wo es um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen geht. Die Schlichtung dient dazu, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden und stattdessen eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten akzeptieren können.

Der Ablauf einer Schlichtung ist im deutschen Recht in verschiedenen Normen geregelt, so etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in landesspezifischen Schlichtungsgesetzen. Die Parteien erarbeiten unter Anleitung des Schlichters eigenverantwortlich eine Lösung ihres Konfliktes. Der Schlichter selbst trifft keine bindende Entscheidung, sondern unterstützt die Parteien lediglich dabei, zu einer Einigung zu kommen.

In manchen Rechtsgebieten ist der Versuch einer Schlichtung vor Erhebung einer Klage vor Gericht verpflichtend vorgeschrieben, zum Beispiel bei bestimmten Nachbarschaftskonflikten. Ziel ist es in solchen Fällen, die Gerichte zu entlasten und den Parteien zu ermöglichen, ihren Streit schneller und einvernehmlicher zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist in der Regel vertraulich. Dies bedeutet, dass die während des Verfahrens besprochenen Inhalte nicht an Außenstehende weitergegeben werden dürfen und auch nicht in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren verwendet werden können. Diese Vertraulichkeit soll eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen den Streitparteien fördern.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Schlichtung verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für die Anwendung von Schlichtung findet sich im Arbeitsrecht. Angenommen, zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber besteht ein Konflikt wegen einer Kündigung. Bevor es zu einer Klage kommt, könnten die Parteien zunächst ein Schlichtungsverfahren durchführen. In diesem Fall würde eine von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder von der Handwerkskammer benannte Schlichtungsperson versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Durch das Gespräch könnten Missverständnisse aufgeklärt und Interessen deutlich gemacht werden, was zu einer Einigung führen kann, etwa einer Abfindungszahlung oder der Aufhebung der Kündigung.

Ein weiteres Beispiel wäre der Bereich des Nachbarschaftsrechts. Wenn zwei Nachbarn im Streit liegen, weil der eine eine Hecke gepflanzt hat, die auf das Grundstück des anderen überragt, könnte auch hier ein Schlichtungsverfahren angezeigt sein. Bei einer solchen Schlichtung sitzen die Nachbarn mit einem neutralen Schlichter zusammen, welcher durch Fragen und Vorschläge hilft, eine Lösung zu finden. Durch diesen Prozess könnten die Nachbarn vereinbaren, die Hecke zu kürzen oder in einem bestimmten Zeitraum zurückzuschneiden – eine Vereinbarung, die Gerichte und langwierige Rechtsstreite vermeiden kann.

Das Schlichtungsverfahren bietet somit einen Rahmen für die konstruktive und sachliche Auseinandersetzung mit Konflikten. Es fördert die Eigenverantwortung und Kreativität der Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Durch die Schlichtung können Beziehungen erhalten und verbessert werden, und das Verfahren trägt dazu bei, die Belastung der Justiz zu verringern. Der Wert der Schlichtung für die deutsche Rechtspraxis ist demnach hoch, da sie als Instrument zur Streitbeilegung dient und zur Vermeidung von unnötigem gerichtlichen Aufwand beiträgt.

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