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Revision

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Revision:

Revision ist ein Rechtsmittel im deutschen Straf- und Zivilprozessrecht, das der Überprüfung von Entscheidungen der unteren Gerichte durch ein höheres Gericht dient. Im Strafrecht ist die Revision gegen Urteile der Landgerichte in ihrer Eigenschaft als erste Instanz und gegen Urteile der Oberlandesgerichte zulässig, sofern es um eine Nachprüfung von Rechtsfragen geht. Im Zivilrecht steht das Revisionsrecht gegen Endurteile der Oberlandesgerichte offen.

Die Revision ist darauf begrenzt, zu überprüfen, ob das angefochtene Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht, das heißt, ob das Gesetz richtig angewendet wurde. Die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen werden im Revisionsverfahren nicht erneut geprüft, es sei denn, es wird eine sogenannte Verfahrensrüge – eine Rüge über Verfahrensfehler, die möglicherweise zu einer fehlerhaften Feststellung geführt haben – erhoben. Bei der Revision wird also nicht die materielle Wahrheit gesucht, sondern lediglich die rechtliche Korrektheit des Urteils überprüft.

Um Revision einzulegen, muss eine Revisionsbegründung vorgelegt werden, in der die vermeintlichen Rechtsfehler dargelegt sind. Das Revisionsgericht, im Strafrecht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und im Zivilrecht entweder der Bundesgerichtshof oder in einigen Fällen das jeweilige Oberlandesgericht, prüft dann, ob die Rechtsnormen korrekt ausgelegt und angewendet wurden.

Eine erfolgreiche Revision führt in der Regel dazu, dass das Urteil aufgehoben und die Sache zurück an ein unteres Gericht verwiesen wird, welches dann erneut – unter Berücksichtigung der rechtlichen Bewertung des Revisionsgerichts – entscheidet. Die Möglichkeit der Revision trägt dazu bei, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren und Rechtssicherheit zu schaffen, indem sie verhindert, dass fehlerhafte Rechtsanwendungen Bestand haben.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Revision verwendet werden kann:

Der Angeklagte wurde vom Landgericht wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Verteidiger legte gegen dieses Urteil Berufung ein, weil er der Meinung war, dass das Landgericht die Beweislage falsch bewertet hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts. Daraufhin entschloss sich der Verteidiger, für seinen Mandanten Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

In der Revisionsbegründung argumentierte der Verteidiger, dass das Oberlandesgericht bestimmte Beweismittel fehlerhaft gewürdigt und dadurch wesentliche Verteidigungsrechte verletzt habe. Insbesondere bemängelte er eine Verfahrensrüge, indem er darauf hinwies, dass dem Angeklagten während des Verfahrens nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, sein Alibi durch Zeugen zu untermauern.

Der Bundesgerichtshof nahm die Revision an und stellte fest, dass wichtige Verfahrensgrundsätze, unter anderem das Recht auf ein faires Verfahren, nicht eingehalten wurden. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses Beispiel zeigt, wie durch das Rechtsmittel der Revision ein Urteil aufgehoben werden kann, wenn wesentliche Verfahrensrechte des Angeklagten verletzt wurden und dies möglicherweise das Urteil beeinflusst hat.

Das Rechtsmittel der Revision ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtssystem, um die Korrektheit der Rechtsanwendung zu gewährleisten und die Gleichheit vor dem Gesetz zu sichern. Es trägt dazu bei, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu stärken, indem es eine übergeordnete Kontrolle gewährleistet und die Möglichkeit bietet, etwaige Justizirrtümer zu korrigieren.

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