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Regress

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Regress:

Der Begriff Regress bezeichnet im deutschen Recht den Rückgriff eines Schuldners oder Leistenden auf eine dritte Person, um eine bereits erbrachte Leistung zurückzufordern oder Ersatz für einen erlittenen Schaden zu erlangen. Dieses Konzept findet in verschiedenen Rechtsgebieten Anwendung, insbesondere im Schuldrecht, im Versicherungsrecht und im Bereich des öffentlichen Rechts.

Im Zivilrecht, genauer im Schuldrecht, bedeutet Regress, dass eine Person, die gegenüber einem Gläubiger aufgrund einer Schuld haftet und diese Schuld begleicht, anschließend einen Ersatzanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Dritte aufgrund einer eigenen rechtlichen Verpflichtung eigentlich die Zahlung hätte leisten müssen. Eine typische Konstellation für Regressansprüche ist die Bürgschaft: Wenn ein Bürge für den Hauptschuldner an dessen Gläubiger zahlt, kann der Bürge von dem Hauptschuldner die Rückzahlung des Betrages fordern.

Im Versicherungsrecht kommt Regress beispielsweise vor, wenn eine Versicherungsgesellschaft für einen Versicherungsfall an den Versicherten leistet und anschließend diese Leistung von einem Dritten zurückfordert, der den Schaden verursacht hat. Dies geschieht oft auf Grundlage der Überleitung von Ersatzansprüchen gemäß § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Die Versicherung „tritt in die Schuhe“ des Versicherten und nimmt seine Ersatzansprüche gegenüber dem Schadensverursacher in Anspruch.

Im öffentlichen Recht, etwa im Steuerrecht oder im Sozialrecht, existieren gleichfalls Regressansprüche. Im Steuerrecht kann der Fiskus beispielsweise bei der Hinterziehung von Steuern von einem steuerlich haftenden Dritten die Zahlung der hinterzogenen Beträge verlangen. Im Sozialrecht kann ein Sozialleistungsträger, der Leistungen an einen Berechtigten ausgezahlt hat, unter Umständen von jemandem, der eigentlich zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre, Ersatz verlangen.

Der Regress dient dem Ausgleich von Lasten innerhalb einer gesetzlichen oder vertraglichen Schuldbeziehung. Hierbei geht es um die Frage, wer letztendlich die finanzielle Last zu tragen hat. Dieser interne Ausgleich sorgt dafür, dass der eigentlich Verantwortliche für einen Schaden oder eine Leistung zur Rechenschaft gezogen wird.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Regress verwendet werden kann:

Ein typisches Beispiel für Regress im Versicherungsrecht wäre: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug eines anderen beschädigt wird. Der geschädigte Fahrzeugbesitzer ist kaskoversichert und meldet den Schaden seiner Versicherung. Die Versicherung bezahlt den Schaden und nimmt dann Regress beim Unfallverursacher. In diesem Fall tritt die Versicherung durch Subrogation in die Rechte des Geschädigten ein, sodass sie die Regressforderungen gegen den Unfallverursacher geltend machen kann, um die eigene Aufwendung zu kompensieren.

Ein weiteres Beispiel ist das Sozialrecht: Ein Arbeitnehmer wird aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig und bezieht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Später stellt sich heraus, dass der Unfall durch eine dritte Person verschuldet wurde. Die Unfallversicherung hat bereits Zahlungen an den Arbeitnehmer geleistet und nimmt nun Regress bei dem Verursacher, um die geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.

Der Umgang mit dem Regress spiegelt die gerechte Verteilung von Vermögenslasten in der Gesellschaft wider. Er stellt sicher, dass bei einer Schuld nicht der unmittelbar Zahlende, sondern der eigentlich Verantwortliche für den Ausgleich sorgt. Die Kenntnis und sachgerechte Anwendung von Regressansprüchen sind daher für die Rechtspraxis von grundlegender Bedeutung.

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