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Produkthaftung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Produkthaftung:

Produkthaftung ist ein Rechtsgebiet, das Hersteller, Importeure und Händler von Produkten für Schäden haftbar macht, welche durch ihre Produkte verursacht wurden. In Deutschland ist diese Haftung im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt, das seit 1990 in Kraft ist und auf der EU-Richtlinie 85/374/EWG basiert.

Das Gesetz legt fest, dass der Hersteller eines Produktes haftet, wenn durch den Fehler des Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, zum Beispiel der Darbietung des Produkts, dem Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens, erwartet werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob den Hersteller ein Verschulden trifft oder nicht, da die Haftung verschuldensunabhängig ist.

Neben der allgemeinen Haftung des Herstellers kann auch eine spezielle Haftung für Importeure oder Lieferanten bestehen, sofern das Produkt aus einem Drittland stammt und der Hersteller im Europäischen Wirtschaftsraum nicht greifbar ist. In einigen Fällen kann auch der Händler in die Pflicht genommen werden, insbesondere wenn er nicht in der Lage ist, den Hersteller des Produktes zu benennen.

Unter das ProdHaftG fallen alle beweglichen Sachen, auch wenn sie Bestandteil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache sind. Weiterhin gilt die Haftung auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Jagderzeugnisse, die nicht industriell bearbeitet wurden.

Die Rechte des Geschädigten bestehen neben den Ansprüchen aus Produktfehlern auch unabhängig von anderen gesetzlichen Ansprüchen, beispielsweise aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB. Zusätzlich zu den materiellen Schäden sind unter gewissen Umständen auch immaterielle Schäden ersatzfähig.

Abschließend ist zu bemerken, dass die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem ProdHaftG an strenge Voraussetzungen gebunden ist, wie die Beweislast, die beim Geschädigten liegt. Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Schaden, der Fehler und der ursächliche Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden vorliegen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Produkthaftung verwendet werden kann:

Ein Beispiel für Produkthaftung könnte der Fall eines Automobilherstellers sein, der ein Fahrzeug mit defekten Airbags auf den Markt gebracht hat. Wenn diese Airbags bei einem Unfall nicht ordnungsgemäß auslösen und der Fahrer oder Beifahrer dadurch Verletzungen erleidet, könnte der Hersteller aufgrund des ProdHaftG haftbar gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Produkthaftung kein Verschulden des Herstellers nachgewiesen werden muss. Es reicht, dass das Produkt einen Sicherheitsmangel aufweist und dieser für den Schaden ursächlich ist.

Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Kinderspielzeug, das mit gesundheitsgefährdenden Farben behandelt wurde. Stellt sich heraus, dass Kinder durch das Verschlucken kleiner Teile dieser Spielzeuge Schäden an ihrer Gesundheit davontragen, kann der Hersteller wegen des Sicherheitsmangels des Produktes haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall würde der Hersteller nach den Bestimmungen des ProdHaftG zur Rechenschaft gezogen, unabhängig davon, ob der Hersteller von der Gefährlichkeit der Farben wusste oder nicht.

Die Bedeutung der Produkthaftung im deutschen Rechtssystem ist enorm, denn sie trägt wesentlich zur Sicherheit und zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Durch die strenge Regelung und die Möglichkeit der Haftung ohne Verschuldensnachweis wird ein hohes Maß an Sorgfalt von Herstellern und anderen Verantwortlichen im Produktions- und Vertriebsprozess gefordert.

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