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Prävention

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Prävention:

Prävention im rechtlichen Kontext spielt in Deutschland eine bedeutende Rolle und bezeichnet allgemein die Vorbeugung oder Verhinderung von Rechtsverletzungen oder schädlichen Ereignissen. Dabei kann sich Prävention auf strafrechtliche, zivilrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Aspekte beziehen. Der Begriff ist eng verknüpft mit dem Gedanken des Schutzes der Gesellschaft, des Einzelnen und öffentlicher Güter.

Im Strafrecht bedeutet Prävention, Maßnahmen zu ergreifen, um Straftaten zu verhindern. Dies kann etwa durch Abschreckung, resozialisierende Strafen oder Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Dabei unterscheidet man zwischen Generalprävention und Spezialprävention. Generalprävention richtet sich an die Allgemeinheit mit dem Ziel, durch das Aufstellen von Normen und deren Durchsetzung mittels Strafandrohung potenzielle Täter von der Begehung von Straftaten abzuschrecken. Spezialprävention hingegen zielt auf den bereits straffällig gewordenen Täter ab und verfolgt das Ziel, diesen von weiteren Straftaten abzuhalten.

Im Zivilrecht liegt der Schwerpunkt von Prävention darauf, Schaden vom Einzelnen abzuwenden und insbesondere die vertraglichen Beziehungen von Personen zu regulieren, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Dies geschieht durch klare Vertragsgestaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder durch das Einräumen von Widerspruchsrechten bei Verbraucherverträgen.

Im öffentlichen Recht ist Prävention maßgeblich im Polizei- und Ordnungsrecht verankert, wo es um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht. Die zuständigen Behörden haben das Mandat, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um beispielsweise terroristische Anschläge, Umweltkatastrophen oder auch Ausbreitungen von Krankheiten zu verhindern.

Die rechtliche Verankerung von Präventivmaßnahmen ist jedoch immer auch gegen das Freiheitsinteresse der Individuen abzuwägen. Rechtsstaatliche Prinzipien erfordern eine genaue Prüfung, ob und inwieweit Eingriffe in die Grundrechte zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen zulässig sind.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Prävention verwendet werden kann:

Ein Beispiel für Prävention im Strafrecht ist die Anordnung der Führungsaufsicht. Nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann eine Führungsaufsicht angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter erneut Straftaten begeht. Unter Führungsaufsicht stehende Personen werden von einer Aufsichtsstelle betreut, und es können ihnen Weisungen erteilt werden – beispielsweise regelmäßige Meldungen bei der Polizei oder das Meiden bestimmter Orte. Ziel der Maßnahme ist es, die Rückfallgefahr zu minimieren und dadurch die Allgemeinheit zu schützen.

Ein weiteres Beispiel aus dem öffentlichen Recht ist die präventive Überwachung durch die Polizei bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder politischen Demonstrationen. Durch die Anwesenheit von Polizeikräften und gegebenenfalls die Einrichtung von Kontrollpunkten wird versucht, Gewaltausbrüche oder andere störende Ereignisse zu unterbinden. Hierdurch soll sowohl die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer als auch die öffentliche Ordnung gewährleistet werden.

Das Prinzip der Prävention sichert somit das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft und dient dem Schutz sowohl des Einzelnen als auch öffentlicher Interessen. Es bildet eine wichtige Säule der deutschen Rechtssicherheit und ist unabdingbar für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in einem Rechtsstaat.

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