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Offene Handelsgesellschaft

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Offene Handelsgesellschaft:

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist in Deutschland eine Personengesellschaft, die zu den Gesellschaften des Handelsrechts zählt und auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ausgerichtet ist. Sie wird im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 105 bis 160, ausführlich geregelt.

Der Zweck der OHG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes, was bedeutet, dass sie kaufmännische Geschäfte durchführt. Die OHG hat zudem Kaufmannseigenschaften, was sie im rechtlichen Sinne zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet und sie dem Handelsrecht unterwirft. Alle Gesellschafter einer OHG sind zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt und verpflichtet, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine andere Regelung vor. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter einer OHG persönlich und unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.

Die Gründung einer OHG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann, da keine Notariatspflicht besteht. Allerdings ist es üblich, einen schriftlichen Vertrag abzufassen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Die OHG entsteht mit dem Beginn der Geschäftstätigkeit oder mit der Eintragung ins Handelsregister.

Für die OHG ist die Eintragung ins Handelsregister konstitutiv, das heißt, sie erlangt ihre vollständige Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung. Ungeachtet dessen können bereits vor der Eintragung rechtsgeschäftliche Handlungen im Namen der OHG vollzogen werden, welche dann mit der Eintragung rückwirkende Wirkung entfalten.

Die Gesellschafter haben eine Treuepflicht zueinander und müssen sich so verhalten, dass das Gesellschaftsvermögen nicht gefährdet wird. Gewinne und Verluste der OHG werden, sofern der Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmt, nach Köpfen aufgeteilt.

Eine Besonderheit der OHG liegt in der sogenannten Selbstorganschaft. Das bedeutet, dass nur Gesellschafter und keine externen Dritten zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt sind. Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch den Gesellschaftsvertrag oder durch einen Gesellschafterbeschluss Prokuristen zu bestellen, die dann ebenfalls vertretungsberechtigt sind.

Die Auflösung der OHG erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder durch gerichtliches Urteil. Im Anschluss an die Auflösung tritt die Gesellschaft in die Liquidation, in der das Vermögen der Gesellschaft verwertet und die Gläubiger befriedigt werden.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Offene Handelsgesellschaft verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für eine OHG ist das gemeinsame Geschäft von zwei Geschäftspartnern, die einen regionalen Großhandel für Bauzubehör eröffnen. Der eine Partner bringt sein Know-how im Bereich des Baugewerbes ein, während der andere über Kenntnisse und Erfahrungen im kaufmännischen Sektor verfügt. Sie beschließen, eine OHG zu gründen, da sie gemeinsam das Unternehmen leiten und unmittelbar an den Gewinnen und Verlusten beteiligt sein möchten. Sie erstellen einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit sowie die Aufteilung der Gewinne und Verluste geregelt sind. Jeder Partner haftet nicht nur mit dem eingebrachten Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der OHG, wodurch Gläubiger eine hohe Sicherheit haben. Dies fördert das Vertrauen der Geschäftspartner und wirkt sich positiv auf die Kreditwürdigkeit der OHG aus.

Ein weiteres Beispiel kann die Gründung einer OHG durch drei Freunde sein, die gemeinsam eine IT-Beratungsfirma aufziehen möchten. Sie wählen die Rechtsform der OHG, weil sie eine einfache und flexible Gesellschaftsform suchen, die schnelle Entscheidungen ermöglicht. Sie verteilen die Zuständigkeiten klar im Gesellschaftsvertrag, um Konflikte bei der Geschäftsführung zu vermeiden. Hierbei nutzt einer der Freunde seine Kontakte, um Aufträge zu akquirieren, der Zweite ist hauptsächlich in der Projektumsetzung tätig und der Dritte übernimmt administrative Aufgaben. Durch die direkte Haftung kann jedoch eine geschäftliche Fehlentscheidung eines Partners alle anderen persönlich und finanziell betreffen, was die Notwendigkeit einer vertrauensvollen und abgestimmten Zusammenarbeit unterstreicht.

Die Offene Handelsgesellschaft stellt im deutschen Wirtschaftsrecht eine wichtige Rechtsform dar. Sie ermöglicht Unternehmern eine flexible und persönliche Form der Geschäftsbetreibung, fordert aber im Gegenzug von den Gesellschaftern die Bereitschaft, persönlich das Risiko zu tragen. Dadurch spiegelt sie einen klassischen Kompromiss zwischen persönlicher Initiative und unternehmerischer Verantwortung wider.

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