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Normenkontrolle

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Normenkontrolle:

In der deutschen Rechtsordnung bezeichnet die Normenkontrolle ein verfassungsgerichtliches Verfahren, das die Überprüfung der Vereinbarkeit von untergesetzlichen Rechtsnormen, Satzungen oder Verordnungen mit höherrangigem Recht zum Ziel hat. Dieses Verfahren dient der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Verfassungsordnung, indem es eine hierarchische Kohärenz im Normengefüge sicherstellt.

Es gibt mehrere Arten der Normenkontrolle: die abstrakte und die konkrete Normenkontrolle sowie die nachträgliche und die präventive Normenkontrolle. Bei der abstrakten Normenkontrolle kann ein oberstes Bundesorgan oder eine Landesregierung das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zu klären, ob eine bestimmte Norm mit dem Grundgesetz oder Bundesrecht vereinbar ist. Demgegenüber erfolgt die konkrete Normenkontrolle auf Anrufung eines Gerichts, das im Rahmen eines anhängigen Verfahrens Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Rechtsnorm hat.

Die präventive Normenkontrolle findet vor Inkrafttreten einer Norm statt, um ihre Verfassungsmäßigkeit sicherzustellen, wohingegen die nachträgliche Normenkontrolle sich auf bereits in Kraft getretene Normen bezieht. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Befugnis, diese für nichtig zu erklären oder eine an die Legislative gerichtete Interpretationsanweisung zu erteilen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Verfassungswidrigkeit. Bei formeller Verfassungswidrigkeit handelt es sich um Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften bei der Normerstellung, bei materieller Verfassungswidrigkeit hingegen um inhaltliche Konflikte mit der Verfassung.

Die Normenkontrolle spielt eine zentrale Rolle im System des Rechtsschutzes in Deutschland, indem sie die Einhaltung der Verfassung überwacht und eine Hierarchie der Normen gewährleistet.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Normenkontrolle verwendet werden kann:

Das berühmte Kalkar-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1978 ist ein prägnantes Beispiel für eine konkrete Normenkontrolle. In diesem Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes und reichte eine konkrete Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht prüfte das Gesetz daraufhin auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Leben und Gesundheit sowie dem Gebot der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz in der angegriffenen Fassung für vereinbar mit dem Grundgesetz und wies damit die Bedenken des vorlegenden Gerichts zurück.

Ein weiteres Beispiel ist die präventive Normenkontrolle, welche vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages stattfand. Im Jahr 2009 prüfte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer präventiven Normenkontrolle das Zustimmungsgesetz sowie die begleitenden Gesetze zum Lissabon-Vertrag auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Das Gericht stellte fest, dass die Gesetze zwar grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar seien, aber einige Passagen das Demokratieprinzip verletzen könnten. Es forderte daher Nachbesserungen, um die demokratischen Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union zu stärken.

Das Instrument der Normenkontrolle ist von herausragender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Verfassungsordnung und für das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit. Durch die Möglichkeit, Rechtsakte auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz hin überprüfen zu lassen, verstärkt es den verfassungsrechtlichen Schutz und trägt zur rechtlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit bei.

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