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Mediation

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Mediation:

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich an der Beilegung eines Konflikts arbeiten, unterstützt durch einen neutralen Dritten, den Mediator. Dieser fungiert als Vermittler, jedoch ohne Entscheidungsbefugnisse wie bei einem Richter oder Schiedsrichter. Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Interessen und Bedürfnissen aller beteiligten Parteien gerecht wird.

Das Verfahren ist in Deutschland in den §§ 1 bis 3 des Mediationsgesetzes (MediationsG) rechtlich normiert und als alternative Streitbeilegung anerkannt. Es beruht auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit, Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators sowie der Ergebnisoffenheit. Sowohl im Zivil- als auch im öffentlichen und im Wirtschaftsrecht kommt die Mediation zur Anwendung.

Der Ablauf einer Mediation ist strukturiert und gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst findet ein Einleitungsmeeting statt, in welchem der Mediator seine Rolle erklärt und die Spielregeln des Verfahrens festlegt. Danach folgt die Phase der Konflikterörterung, in welcher die Parteien den Sachverhalt darstellen und ihre Sichtweisen und Gefühle ausdrücken. In der anschließenden Phase der Interessensklärung arbeitet der Mediator mit den Parteien heraus, welche Bedürfnisse und Wünsche hinter ihren Positionen stehen. Dies mündet in die Suche nach Lösungsoptionen, in der kreative Ideen zur Bedürfnisbefriedigung aller Parteien gesammelt werden. Abschließend erfolgt die Phase der Vereinbarung, in der eine Einigung erarbeitet und idealerweise in einer verbindlichen Abschlussvereinbarung festgehalten wird.

Der Einsatz dieses Verfahrens kann viele Vorteile mit sich bringen, etwa eine schnellere Konfliktlösung im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, geringere Kosten und die Chance auf eine Fortsetzung oder Verbesserung der Beziehung zwischen den Parteien. Zudem wird durch die gemeinsam erarbeitete Lösung eine höhere Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Streitparteien erreicht.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Mediation verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für den Einsatz des geschilderten Verfahrens ist der Unternehmensbereich. Zwei Geschäftspartner haben Unstimmigkeiten über die Ausführung eines gemeinsamen Projekts. Da sie ihre Geschäftsbeziehung jedoch nicht gefährden möchten, entscheiden sie sich gegen den Gang vor Gericht und für die Durchführung einer Mediationssitzung. In dieser werden sie von einem erfahrenen Mediator begleitet, der ihnen hilft, ihre tatsächlichen Interessen zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Am Ende könnte das Ergebnis in einer Vereinbarung über zukünftige Projektabläufe und Kommunikationsstrategien resultieren, die für beide Seiten zufriedenstellend sind.

Ein weiterer Anwendungsbereich findet sich im Familienrecht. Bei einer Scheidung können beispielsweise die zukünftigen Ex-Partner hinsichtlich des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oder der Aufteilung des Eigentums Differenzen haben. Anstatt einen langwierigen und emotional belastenden Rechtsstreit auszufechten, ermöglicht das Mediationsverfahren, unter der Anleitung eines Mediators, eine Lösung zu finden, die im besten Interesse der gesamten Familie ist, insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder.

Die Mediation verkörpert somit ein wesentliches Element der Konfliktbewältigung im modernen Rechtsverständnis und trägt zur Entlastung der Gerichte bei, indem sie den Parteien ermöglicht, Streitigkeiten eigenverantwortlich und konstruktiv zu lösen. Sie fördert den sozialen Frieden und ist gerade in Zeiten, in denen das gesetzliche System an seine Grenzen stößt, von besonderer Bedeutung für die Gerechtigkeitspflege.

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