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Mandat

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Mandat:

Der Begriff „Mandat“ im deutschen Rechtswesen stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Auftrag“ oder „Weisung“. Es handelt sich dabei um ein Rechtsverhältnis zwischen dem Mandanten (Auftraggeber) und dem Mandatar (Beauftragten), bei dem der Mandatar verpflichtet ist, für den Mandanten eine rechtliche Dienstleistung zu erbringen. Dies kann in der Praxis sehr vielfältig sein, beispielsweise die Vertretung in einem Rechtsstreit, die Erstellung von Verträgen oder allgemeine rechtliche Beratung.

Ein Mandat begründet wesentliche Pflichten für beide beteiligten Parteien. So hat der Mandatar eine Treuepflicht. Er muss das Mandat zum Wohl und im besten Interesse des Mandanten ausführen. Hierbei ist eine besondere Form der Sorgfalt erforderlich, welche sich unter anderem in der Berufsordnung für Rechtsanwälte wiederfindet. Darüber hinaus gilt eine Verschwiegenheitspflicht über alle Informationen, die im Rahmen des Mandats erlangt werden.

Ebenso hat der Mandant Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Diese ist in der Regel in einem Anwaltsvertrag geregelt. Klassischerweise wird sie nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) berechnet, es können aber auch Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Ein weiteres charakteristisches Merkmal ist, dass das Mandat jederzeit widerruflich ist, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies bedeutet, dass der Mandant das Vertrauensverhältnis ohne wichtigen Grund beenden kann. Der Mandatar hat dann einen Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

Zum Schutz des Mandanten existieren aufsichtsrechtliche Regelungen. So ist etwa der Rechtsanwalt als Mandatar bei der Rechtsanwaltskammer registriert und unterliegt deren Aufsicht. Bei Verstößen gegen Berufspflichten kann der Rechtsanwalt disziplinarisch belangt werden.

Das deutsche Recht kennt verschiedenartige Ausgestaltungen des Mandats, wie beispielsweise das allgemeine zivilrechtliche Mandat, das Anwaltsmandat und das Abgeordnetenmandat im politischen Bereich. Die konkreten Ausprägungen unterscheiden sich im Hinblick auf ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und die inhaltlichen Anforderungen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Mandat verwendet werden kann:

Ein praktisches Beispiel für ein Mandat ist die Beauftragung eines Anwalts durch einen Mandanten mit der Vertretung seiner Interessen in einem Zivilprozess. Herr Müller ist beispielsweise der Ansicht, dass sein ehemaliger Geschäftspartner Frau Schmidt ihm noch eine größere Summe Geld schuldet. Daher beauftragt er Rechtsanwalt Dr. Bauer, ihn im gerichtlichen Verfahren gegen Frau Schmidt zu vertreten. Dieses Mandat setzt voraus, dass Rechtsanwalt Dr. Bauer die von Herrn Müller vorgetragenen Sachverhalte prüft, eine Rechtsanalyse durchführt und dann die Vertretung vor Gericht übernimmt. Er muss dabei stets die Interessen von Herrn Müller wahren und darf keine Informationen preisgeben, die ihm im Zuge des Mandats anvertraut wurden.

Ein weiteres Beispiel kann die Beratung und Vertragsgestaltung durch einen Rechtsanwalt sein. Die Unternehmerin Frau Becker möchte einen neuen Liefervertrag mit einem ausländischen Hersteller abschließen und beauftragt dafür Rechtsanwältin Schulz. Das Mandat umfasst in diesem Fall, dass die Rechtsanwältin den aktuellen Entwurf des Liefervertrags prüft, gegebenenfalls anpasst und rechtlich so gestaltet, dass die Interessen und das Risiko von Frau Becker optimal berücksichtigt sind. Rechtsanwältin Schulz hat die Pflicht, sowohl die juristischen Feinheiten des internationalen Handelns zu beachten als auch die wirtschaftlichen Implikationen für ihre Mandantin, Frau Becker, zu berücksichtigen.

Das Mandat ist somit eine Grundlage des rechtlichen Handelns und der Beratung in Deutschland. Es stellt das vertrauensvolle Verhältnis zwischen dem rechtlichen Beistand und dem Hilfesuchenden sicher und sorgt mit seinen gesetzlichen Regelungen für ein funktionierendes und gerechtes Rechtssystem.

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