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Lohn

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Lohn:

Der Begriff „Lohn“ ist im deutschen Recht zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und bezeichnet die Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält. Dieses Entgelt kann in unterschiedlicher Form ausgezahlt werden: als Geldlohn, als Sachbezug – zum Beispiel in Form einer Dienstwohnung oder eines Dienstwagens – oder auch als Kombination aus beidem.

Der Anspruch auf Lohn ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, wobei das Entgeltfreiheitsprinzip gilt, das heißt, die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ausnahmen hiervon bilden tarifvertragliche Regelungen, gesetzliche Mindestlöhne oder bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze, die für gewisse Branchen spezifische Lohnuntergrenzen festlegen.

Neben dem Grundlohn können auch zusätzliche Lohnbestandteile wie Überstundenvergütung, Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit, Provisionen, Prämien oder das 13. Gehalt vereinbart werden. Auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind verbreitete Lohnbestandteile, die je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung gezahlt werden.

Das deutsche Arbeitsrecht schützt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn durch verschiedene Regelungen. Zum Beispiel muss der Lohn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch bei Krankheit oder an Feiertagen weitergezahlt werden. Zudem gibt es im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch das Insolvenzgeld eine Absicherung für die Beschäftigten.

Im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei Lohnfragen, sofern diese nicht durch übergeordnete Tarifverträge geregelt sind. Lohnstreitigkeiten, bei denen es um die Auslegung oder Erfüllung von Lohnansprüchen geht, können vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden.

Durch die ständige Rechtsfortbildung und Auslegung durch die Arbeitsgerichte ist die Lohngerechtigkeit ein dynamisches Feld, in dem gesellschaftliche Entwicklungen wie Gleichberechtigung und der Umgang mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen stetige Herausforderungen darstellen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Lohn verwendet werden kann:

Ein Typisches Beispiel für eine Streitigkeit um den Lohn ist die Situation einer Teilzeitbeschäftigten, die für die gleiche Arbeit wie ihre Vollzeitkollegen pro Stunde weniger Verdienst erhält. Obwohl der Arbeitgeber argumentiert, dass mit dem geringeren Stundenlohn die reduzierten sozialen Leistungen und die höhere Flexibilität gerechtfertigt seien, verstößt dies gegen das Gebot der Entgeltgleichheit. Die Arbeitnehmerin kann in solch einem Fall Klage beim Arbeitsgericht erheben, um die gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu erwirken.

Ein weiteres Beispiel ist ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern den vereinbarten Lohn nicht auszahlt. Die Arbeitnehmer können daraufhin beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen und die Auszahlung des ausstehenden Lohns fordern. Im Falle eines positiven Urteils für den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber zur Nachzahlung verpflichtet werden.

Der rechtlich festgelegte Anspruch auf einen gerechten Lohn bildet die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis und unterstützt so den sozialen Frieden in Deutschland. Das Arbeitsrecht mit seinen spezifischen Vorschriften bezüglich des Lohns sichert die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmer und trägt damit zu einer gesunden Sozialstruktur bei.

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