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Klage

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Klage:

Die Klage ist in der deutschen Rechtssprechung ein zentrales Instrument, mit dem ein Kläger bei einem Gericht geltend macht, dass ihm ein Recht zusteht, welches durch den Beklagten verletzt worden ist. Eine Klage kann unterschiedliche Zielrichtungen haben: entweder will der Kläger mit einer Leistungsklage erreichen, dass der Beklagte eine bestimmte Handlung, etwa die Zahlung eines Geldbetrages, vornimmt, oder er verfolgt mit einer Feststellungsklage die gerichtliche Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Zudem gibt es die Gestaltungsklage, die darauf abzielt, eine Rechtsänderung herbeizuführen, wie beispielsweise die Aufhebung eines Vertrages oder die Änderung eines Grundbucheintrags.

Das deutsche Zivilprozessrecht sieht für die Erhebung einer Klage verschiedene Voraussetzungen vor. So muss der Kläger klagebefugt sein, es muss ein zulässiger Klagegrund vorliegen und der zuständige Gerichtsstand gewählt werden. Ferner erfordert die Klageerhebung eine bestimmte Form: Sie muss normalerweise schriftlich bei Gericht eingereicht werden und einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Zu diesem Inhalt gehören die Bezeichnungen der Parteien, des Gerichts, des Gegenstands und des Grundes der Klage, sowie ein bestimmter Antrag.

Nicht zu verwechseln ist die Klageerhebung mit dem Mahnverfahren, das bei der Durchsetzung von Geldforderungen unter bestimmten Voraussetzungen eine schnelle und kostengünstige Alternative darstellt. Anders als im Falle des Mahnverfahrens wird im Falle einer Klage das streitige gerichtliche Verfahren eröffnet, bei dem der Beklagte Gelegenheit zur Äußerung und Verteidigung erhält.

Die Klage ist auch von enormer Bedeutung, weil sie den Lauf der Verjährungsfrist unterbricht. Das bedeutet, dass die Zeit, in der der Beklagte nach Eintritt der Verjährung die Leistung verweigern könnte, neu zu laufen beginnt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Klage verwendet werden kann:

Ein häufiger Fall in der gerichtlichen Praxis ist die Zahlungsklage. Nehmen wir an, Herr Müller hat Herrn Schmidt einen Betrag von 15.000 Euro geliehen und Herr Schmidt zahlt das Geld trotz mehrerer Erinnerungen nicht zurück. Herr Müller entscheidet sich deshalb, eine Klage gegen Herrn Schmidt zu erheben, um das geliehene Geld gerichtlich einzufordern. In der Klage wird das Gericht angegangen, Herrn Schmidt zur Zahlung des ausstehenden Betrages zuzüglich Zinsen zu verurteilen. Herr Müller muss in seiner Klageschrift den Sachverhalt schildern und Beweise vorlegen, die seine Forderung stützen, wie etwa einen Darlehensvertrag und die Nachweise gehaltener Zahlungsaufforderungen. Nach Zustellung der Klage hat Herr Schmidt die Möglichkeit, auf die Klage zu antworten und seine Sicht darzulegen. Möglicherweise behauptet er, dass das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde, woraufhin das Gericht Beweise hierfür verlangen würde.

Ein weiteres Beispiel ist die Feststellungsklage im Bereich des Arbeitsrechts. Angenommen, eine Arbeitnehmerin, Frau Bauer, ist der Ansicht, dass ihre Kündigung durch den Arbeitgeber sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist. Sie erhebt Klage beim zuständigen Arbeitsgericht mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist. In der Klage würde sie auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung hinweisen und darlegen, dass das Kündigungsschutzgesetz verletzt wurde. Der Arbeitgeber müsste dann vor Gericht die Gründe für die Kündigung erläutern und nachweisen, dass diese sozial gerechtfertigt ist. Hierdurch erfolgt eine Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung und im Falle eines Erfolgs für Frau Bauer wäre festgestellt, dass sie weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Die Klage bildet somit das essenzielle Werkzeug für die privaten Rechtssubjekte, ihre Rechte durchzusetzen und zugleich den Rechtsfrieden zu wahren, denn sie ermöglichen die kontradiktorische, also die auf dem Gegensatz der Parteiinteressen beruhende, Klärung und Lösung von Rechtsstreitigkeiten vor den staatlichen Gerichten.

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