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Herstellung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Herstellung:

Herstellung bezeichnet in der deutschen Rechtspraxis einen Prozess, durch den ein neuer Gegenstand oder ein neues Produkt erschaffen wird. Dies kann die Fertigung einer Ware in einem industriellen Verfahren sein, aber auch das Schaffen eines Werks im Sinne des Urheberrechts. Im Kontext des Schuldrechts, genauer gesagt im Kaufrecht und Werkvertragsrecht, hat der Begriff Herstellung eine spezifisch juristische Bedeutung.

Ein Beispiel dafür ist das Gewährleistungsrecht beim Kaufvertrag, wo der Verkäufer dafür haftet, dass die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Käufer unter bestimmten Umständen die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, also die Nacherfüllung, verlangen. Auch im Werkvertragsrecht, in dem es um die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder die Erbringung einer anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herzustellenden Erfolgs geht, ist der Begriff zentral. Hier schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung des versprochenen Werkes. Mängel, die bei der Abnahme des Werkes festgestellt werden, verpflichten den Unternehmer, diese zu beseitigen.

Im Bereich des Urheberrechts wird unter Herstellung oft die Schaffung eines persönlichen geistigen Schöpfung verstanden, das heißt, das Erschaffen eines Werks, das eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht und somit urheberrechtlich geschützt ist. Die Herstellung begründet in diesem Kontext die Urheberschaft und die damit verbundenen Rechte, wie das Verwertungs- und das Urheberpersönlichkeitsrecht.

Neben diesen Bereichen findet die Herstellung auch im Patentrecht Anwendung, wo je nach Kontext die technische Realisierung einer Erfindung – also die Umsetzung der patentierten Idee in ein konkretes Produkt – oder die Produktion einer bestimmten Sache nach den Vorgaben des Patents gemeint sein kann.

Herstellung beinhaltet insofern nicht nur die physische Erschaffung von Gütern, sondern kann auch für die Erbringung von Werkleistungen oder das Erschaffen immaterieller Güter in intellektueller Arbeit stehen. Die rechtliche Bewertung der Herstellung ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich, vor allem auch hinsichtlich der rechtlichen Folgen, die etwa bei einem Mangel oder einer Urheberrechtsverletzung entstehen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Herstellung verwendet werden kann:

Ein praktisches Beispiel für die Relevanz der Herstellung ist in der Bauindustrie zu finden. Betrachten wir einen Bauunternehmer, der mit einem Bauherrn einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Der Unternehmer verpflichtet sich, ein Haus zu errichten – also herzustellen –, das bestimmten vertraglichen Spezifikationen entsprechen muss. Nach Fertigstellung des Hauses findet eine Abnahme durch den Bauherrn statt. Stellt der Bauherr nun fest, dass das Dach undicht ist, liegt ein Mangel vor. Der Bauunternehmer ist in der Folge dazu verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, das heißt, er muss die Herstellung so nachbessern, dass das Dach der vertraglichen Vereinbarung entspricht.

Ein weiteres Beispiel ist im Kaufrecht anzufinden, etwa wenn ein Käufer einen neuen Computer erwirbt. Kurz nach dem Erhalt stellt sich heraus, dass das Gerät einen Herstellungsdefekt aufweist; es fährt nicht hoch. In diesem Fall kann der Käufer vom Verkäufer die Nacherfüllung verlangen, was hier bedeutet, dass der Verkäufer entweder das defekte Gerät repariert oder ein neues Gerät liefert. In beiden Fällen zielt die Maßnahme darauf ab, eine ordnungsgemäße Herstellung zu gewährleisten, sodass der Käufer das erhält, was vertraglich zugesichert war.

Die Bedeutung der Herstellung in der deutschen Rechtspraxis liegt in der zentralen Rolle, die dieser Prozess für die Vertragserfüllung, das Gewährleistungsrecht, das Urheberrecht und andere Rechtsgebiete spielt. Je nach Kontext hat die Herstellung eines Produkts oder Werks weitreichende rechtliche Konsequenzen, die sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer von großer Bedeutung sind.

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