JuraDict

Genehmigung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Genehmigung:

In der deutschen Rechtsordnung bezeichnet der Begriff „Genehmigung“ eine behördliche oder private Zustimmung zu einem rechtlich relevanten Sachverhalt, der ohne diese Zustimmung nicht wirksam wäre. Sie kommt im Verwaltungsrecht ebenso wie im Zivilrecht vor.

Im Verwaltungsrecht stellt die Genehmigung einen Verwaltungsakt dar, durch den eine Behörde einem Antragsteller die Erlaubnis zu einer ansonsten nicht zulässigen Handlung oder Nutzung erteilt, wie beispielsweise die Baugenehmigung für die Errichtung eines Gebäudes oder eine gewerbliche Genehmigung. Eine solche behördliche Entscheidung kann bestimmten Auflagen unterliegen und ist in der Regel an Fristen und formelle Voraussetzungen gebunden.

Im Zivilrecht finden wir den Begriff beispielsweise im Kontext des Paragraphen 182 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der regelt, dass eine Willenserklärung, die der Zustimmung eines anderen bedarf, ohne diese Zustimmung schwebend unwirksam ist. Erst die Erteilung der Genehmigung hebt die Schwebeunwirksamkeit auf und lässt den Vertrag voll wirksam werden. Dies ist insbesondere im Bereich des Vertragsrechts von Bedeutung, beispielsweise wenn Minderjährige Verträge abschließen und die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen, oder wenn eine Person Vertretungsmacht nur unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung besitzt.

Die Erteilung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Ausdrücklich meint, dass eine Genehmigung in mündlicher oder schriftlicher Form kommuniziert wird, während eine stillschweigende Genehmigung durch konkludente, also schlüssige Handlungen angenommen wird, die auf die Zustimmung schließen lassen.

Dabei ist festzustellen, dass die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von der Erteilung der Genehmigung abhängen kann. Existiert eine Vorabgenehmigung, so tritt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts sofort ein. Andernfalls ist bei einer nachträglichen Zustimmung die rückwirkende Kraft von Bedeutung, da die Genehmigung ex tunc, also von Beginn an wirkt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Genehmigung verwendet werden kann:

Ein praktischer Fall, in dem die Genehmigung eine zentrale Rolle spielt, ist die Vermietung einer Wohnung. Nehmen wir an, eine Person möchte ihre Mietwohnung untervermieten. Nach deutschem Mietrecht bedarf es dafür der Erlaubnis des Vermieters. Hier wird die Wirksamkeit der Untermietvereinbarung direkt von der Erteilung jener Erlaubnis abhängig gemacht. Sollte der Hauptmieter die Wohnung ohne diese Erlaubnis untervermieten, riskiert er eine Kündigung des Hauptmietverhältnisses wegen vertragswidrigem Verhalten. Erst wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt, ist die Unterbringung des Untermieters rechtmäßig und der Hauptmieter kann beruhigt sein.

Ein weiteres Beispiel ist der Kauf eines Grundstücks durch einen Ausländer. In manchen Gebieten Deutschlands ist der Erwerb von Grundeigentum durch nicht EU-Ausländer von der Zustimmung der zuständigen Behörde abhängig. Diese sogenannte Grundstücksverkehrsgenehmigung stellt sicher, dass strategisch wichtige Flächen oder Ressourcen nicht ohne weiteres in ausländischen Besitz übergehen. Hier sichert die Genehmigungspflicht staatliche Interessen und dient zugleich als Kontrollmechanismus für den Grundstücksmarkt.

Die Bedeutung der Genehmigung im deutschen Recht kann kaum überschätzt werden. Sie dient dem Schutz des Einzelnen ebenso wie dem öffentlichen Interesse und sorgt für Rechtssicherheit und -klarheit bei einer Vielzahl bedeutsamer Rechtsgeschäfte.

Diese Website dient ausschließlich Informationszwecken und kann Ungenauigkeiten enthalten. Sie sollte nicht als Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung verwendet werden.