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Forderung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Forderung:

Eine Forderung im juristischen Sinne ist ein Anspruch einer Person (Gläubiger) gegenüber einer anderen Person (Schuldner), durch den der Schuldner zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist. Diese Leistung kann in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen (Geldforderung), aber auch in einer Handlung (z.B. die Erstellung einer Sache) oder Unterlassung. Rechtlich betrachtet ist die Forderung ein Vermögensrecht, das als Teil des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland geregelt ist.

Die Forderung wird durch verschiedenste Rechtsgeschäfte begründet. Dabei kann es sich um einen Vertrag, wie z.B. einen Kaufvertrag, Mietvertrag oder Werkvertrag handeln. Aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse wie ungerechtfertigte Bereicherung oder Schadensersatzansprüche können zur Entstehung von Forderungen führen.

Im BGB ist im Allgemeinen Schuldrecht (§§ 241 ff. BGB) normiert, dass eine Forderung die Pflicht des Schuldners zur Leistungserbringung begründet. Dies kann neben einer Geldleistung auch eine Sach- oder Dienstleistung als Gegenstand der Forderung bedeuten. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Forderung abstrakt ist, das heißt, sie besteht unabhängig von der tatsächlichen Erbringung der Leistung.

Eine Forderung ist übertragbar, das heißt, der Gläubiger kann seine Forderung an einen Dritten abtreten (Abtretung nach § 398 BGB). Ebenso ist es möglich, dass eine Forderung durch Aufrechnung erlischt, sofern dem Schuldner eine Forderung gegen den Gläubiger zusteht (§ 387 BGB). Zudem kann eine Forderung auch verjähren, was bedeutet, dass der Gläubiger nach Ablauf einer bestimmten Frist seine Forderung nicht mehr durchsetzen kann.

In der Bilanzierung sind Forderungen wichtige Posten, denn sie stellen zukünftige Zahlungseingänge dar. Für Unternehmen sind sie Teil des Umlaufvermögens und spielen eine Rolle bei der Liquiditätsplanung.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Forderung verwendet werden kann:

Beispiel 1:
Herr Müller verkauft sein Auto an Frau Schmidt. Sie vereinbaren, dass Frau Schmidt den Kaufpreis in Höhe von 10.000 Euro in Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren zahlt. Damit hat Herr Müller eine Forderung gegenüber Frau Schmidt auf Zahlung des Kaufpreises. Sollte Frau Schmidt die vereinbarten Raten nicht zahlen, kann Herr Müller seine Forderung vor Gericht geltend machen. Eine Möglichkeit, für ihn zu seinem Geld zu kommen, ist die Erwirkung eines Vollstreckungstitels. Herr Müller kann dann mithilfe eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung betreiben und somit sei Forderung durchsetzen.

Beispiel 2:
Ein Bauunternehmer hat einen Werkvertrag mit einem Immobilienentwickler abgeschlossen, um ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Der vereinbarte Preis beträgt 1 Million Euro. Nach Fertigstellung der Arbeit weigert sich der Immobilienentwickler jedoch, den Betrag zu zahlen. Der Bauunternehmer hat somit eine Forderung gegen den Immobilienentwickler auf Zahlung des Werklohns. Um seinen Anspruch durchzusetzen, kann der Bauunternehmer zunächst das Mahnverfahren einleiten und, falls erforderlich, Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben, um einen Titel zur Zwangsvollstreckung zu erhalten.

Forderungen sind ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftslebens und des privaten Austausches von Leistungen. Durchsetzbare Forderungen schaffen rechtliche Sicherheit und fördern das Vertrauen in die Rechtsordnung, was für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft unabdingbar ist. Sie sind zudem wichtige Indikatoren für die Bonität und Liquidität von Wirtschaftssubjekten, was sowohl für die internen Unternehmensentscheidungen als auch für die Kreditwürdigkeit bei externen Finanzierungsfragen von großer Bedeutung ist.

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