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Familie

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Familie:

Der Begriff „Familie“ in der deutschen Rechtssprache hat eine zentrale Bedeutung und bezieht sich auf eine Gemeinschaft natürlicher Personen, die durch Verwandtschaft, Ehe oder eheähnliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Die rechtliche Ausgestaltung der Familie findet ihre Grundlage insbesondere im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches – Familienrecht, welches sich in erster Linie mit der Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft befasst.

Familienrechtlich ist die Familie zunächst durch die Eheschließung definiert. Die rechtlichen Folgen einer Ehe umfassen nicht nur persönliche Beziehungen der Ehegatten untereinander, sondern auch vermögensrechtliche Wirkungen, wie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder die Möglichkeit, durch Ehevertrag einen anderen Güterstand zu wählen. Ferner entstehen durch die Ehe auch Unterhaltspflichten und Erbrechte.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Rahmen des Familienbegriffs sind die Abstammung und die Verwandtschaft. Kinder, die während der Ehe geboren werden, erlangen durch die Abstammung rechtliche Bindungen zu ihren Eltern, was wiederum unterhaltsrechtliche Verpflichtungen und erbrechtliche Ansprüche sowohl für die Kinder als auch für die Eltern begründet. Nicht minder relevant sind die rechtlichen Beziehungen, die durch Adoption entstehen, bei der die adoptierten Kinder rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt werden.

Des Weiteren spielt der Begriff der Familie auch im Sozial- und Ausländerrecht eine Rolle, etwa bei familienzusammenführenden Maßnahmen oder bei der Gewährung von Sozialleistungen. Auch im Steuerrecht hat die Familie Bedeutung, beispielsweise bei der Gewährung von Kindergeld oder dem Ehegattensplitting.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Familie verwendet werden kann:

Ein Beispiel für die rechtliche Bedeutung der Familie findet sich im Unterhaltsrecht. Nehmen wir an, ein Ehepaar mit zwei Kindern lässt sich scheiden. Rechtlich entsteht hier für den nicht betreuenden Elternteil eine Barunterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Der betreuende Elternteil ist demgegenüber durch die Betreuungsleistung von einer Zahlung von Barunterhalt befreit. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen. Auch nach der Trennung kann ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, der von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe und der finanziellen Situation beider Ehepartner abhängig ist.

Ein weiterer Fall betrifft das Erbrecht. Ein Alleinerziehender ohne Ehepartner verstirbt und hinterlässt zwei Kinder. Rechtlich werden die Kinder zu gleichen Teilen Erben ihres verstorbenen Elternteils. Sollten die Kinder minderjährig sein, tritt für sie ein gesetzlicher Vertreter, in der Regel der andere Elternteil oder ein vom Gericht bestellter Vormund, zur Wahrung ihrer Erbansprüche ein. Die verwandtschaftliche Beziehung der Kinder definiert in diesem Beispiel die gesetzliche Erbfolge, ohne dass es eines Testaments bedarf.

Die Familie ist somit ein Grundpfeiler des deutschen Rechts und hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Rechtsgebiete. Sie bildet das Fundament für die Ausgestaltung vieler rechtlicher Verhältnisse und institutioneller Regelwerke und zeigt die enge Verknüpfung zwischen persönlichen Beziehungen und rechtlichen Ansprüchen auf.

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