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Fahrlässigkeit

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Fahrlässigkeit:

Fahrlässigkeit bezeichnet im deutschen Recht einen Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wobei die rechtswidrige Tat nicht beabsichtigt ist. Dieser Begriff spielt sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum Vorsatz, bei dem der Täter eine rechtswidrige Tat willentlich begeht, handelt es sich bei Fahrlässigkeit um ein Verhalten, das aus Unachtsamkeit, Nachlässigkeit, Unwissenheit oder Missachtung von Sorgfaltspflichten resultiert.

Es gibt zwei Formen der Fahrlässigkeit: einfache Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt, die von jedem vernünftigen Menschen in der entsprechenden Situation erwartet wird. Grobe Fahrlässigkeit hingegen bedeutet, dass die Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde und bereits einfachste, naheliegendste Überlegungen nicht angestellt wurden, die jedem hätten einleuchten müssen.

Im Strafrecht wird Fahrlässigkeit durch § 15 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, wo festgelegt ist, dass Straftaten, die der Täter fahrlässig begeht, nur dann strafbar sind, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Zum Beispiel ist die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB strafbar.

Im Zivilrecht wird die Fahrlässigkeit durch § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert. Hier ist festgeschrieben, dass jemand, der eine Leistung schuldet, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen hat. Wird diese Sorgfalt nicht beachtet und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Beurteilung der Fahrlässigkeit geschieht immer im Einzelfall und ist stark abhängig vom Kontext der Situation. Oftmals werden die objektiven Umstände betrachtet und es wird gefragt, wie sich eine durchschnittliche Person in der gleichen Situation verhalten hätte. Die Gerichte legen dabei den Maßstab eines verständigen und gewissenhaften Menschen in der jeweiligen Lage des Täters an.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Fahrlässigkeit verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für Fahrlässigkeit ist der sogenannte Auffahrunfall im Straßenverkehr. Angenommen, ein Autofahrer ist auf einer nassen Straße unterwegs und hält nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Als dieses plötzlich bremst, kann der nachfolgende Fahrer nicht rechtzeitig anhalten und fährt auf. In diesem Fall wurde die erforderliche Sorgfalt, nämlich das Einhalten des Sicherheitsabstandes, nicht beachtet. Der Fahrer hat zwar die Kollision nicht beabsichtigt, aber durch sein Verhalten dennoch fahrlässig gehandelt. Eine Straftat nach § 222 StGB könnte hierbei jedoch nur dann in Betracht kommen, wenn durch den Unfall eine Person zu Tode gekommen ist.

Ein weiteres Beispiel ist ein Bauunternehmer, der bei der Errichtung eines Gebäudes nicht die geltenden Bauvorschriften beachtet. Kollabiert in der Folge ein Teil des Gebäudes und es entstehen dadurch Schäden an benachbartem Eigentum, kann dies als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden, weil fundamentale Regeln und Standards der Baukunst missachtet wurden. In einem solchen Fall hat der Unternehmer nicht nur gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, sondern könnte auch zivilrechtlich aufgrund des entstandenen Schadens in Regress genommen werden.

Fahrlässigkeit ist in der deutschen Rechtsprechung von erheblicher Bedeutung, da viele Handlungen, die Schäden verursachen oder sogar Lebensgefahr bergen, nicht aus Vorsatz, sondern aus mangelnder Sorgfalt resultieren. Das Verständnis dieses Prinzips ist daher grundlegend für die Beurteilung von Haftungsfragen und die Feststellung von Schuld oder Unschuld in einer Vielzahl von Rechtsfällen.

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