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Fälschung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Fälschung:

Im deutschen Recht wird unter Fälschung die Herstellung einer unechten oder verfälschten Urkunde verstanden, mit der Absicht, sie als echt zu verwenden und somit Täuschung zu bewirken. Dies kann auch die Veränderung einer echten Urkunde umfassen, sodass der Sinngehalt verfälscht wird. Dieser Begriff ist insbesondere im Strafrecht von Bedeutung, wo Fälschungsdelikte in verschiedenen Konstellationen strafbewehrt sind.

Die relevanten Normen finden sich im deutschen Strafgesetzbuch (StGB), beispielsweise unter § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) oder § 270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung). Echte Urkundenfälschung nach § 267 StGB bedeutet, dass eine Urkunde hergestellt, verfälscht oder gebraucht wird, um jemanden irrezuführen. Unter einer Urkunde ist dabei jede verkörperte Gedankenerklärung zu verstehen, die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt sowie von einem Aussteller erkennbar ist.

Die Fälschung ist vom Betrug abzugrenzen, obwohl sie oftmals als Mittel zum Betrug eingesetzt wird. Beim Betrug ist das entscheidende Element die Vermögensschädigung durch eine Täuschungshandlung, während es bei der Fälschung primär um die Herstellung oder Veränderung eines Beweismittels geht.

Bei den Fälschungsdelikten wird zwischen der Herstellung einer Totalfälschung, also einer von Anfang an vollständig unechten Urkunde, und einer Teilfälschung, also der Veränderung einer ansonsten echten Urkunde, unterschieden. Ebenfalls relevant ist der Versuch, der bei den meisten Fälschungsdelikten strafbar ist.

Zu beachten ist außerdem, dass Fälschungsdelikte strafschärfend wirken können, wenn sie als Vorbereitung für weitere Straftaten dienen. Beispielsweise kann die Fälschung von Ausweispapieren zur Vorbereitung einer illegalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, was wiederum im Kontext von Migrationsdelikten eine Rolle spielt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Fälschung verwendet werden kann:

Ein Beispiel aus der Praxis wäre die Fälschung eines Testaments. Angenommen, ein Familienmitglied ist unzufrieden mit den testamentarischen Verfügungen des verstorbenen Erblassers. Dieses Familienmitglied könnte versucht sein, eine Testamentsurkunde zu fälschen, um sich selbst besserzustellen. Wird beispielsweise das Originaltestament so verändert, dass der eigene Name als Erbe eingefügt wird, liegt eine Urkundenfälschung vor. Diese Fälschung würde dann im Erbschaftsprozess zum Tragen kommen, wenn das gefälschte Testament beim Nachlassgericht eingereicht wird, um die Erbfolge zu beeinflussen.

Ein weiteres Beispiel ist die Fälschung von Banknoten. Die Herstellung von Geldfälschungen stellt eine besondere Form der Fälschung dar und wird als Geldfälschung bezeichnet, die separat in den §§ 146 ff. StGB behandelt wird. Wenn eine Person Material und Techniken erwirbt, um Banknoten nachzumachen, die von echten nicht unterscheidbar sind und diese in Umlauf bringen will, begeht sie eine Geldfälschung. Dies untergräbt das Vertrauen in das Währungssystem und hat daher erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Das Verständnis von Fälschungsdelikten ist für die Aufrechterhaltung des Rechtsverkehrs und den Schutz der Authentizität rechtserheblicher Dokumente essentiell. Darüber hinaus spielt die Verhinderung von Fälschungen zur Wahrung der Rechtssicherheit und des Vertrauens der Bürger in die Integrität rechtlicher und wirtschaftlicher Prozesse eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem.

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