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Einziehung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Einziehung:

Die Einziehung ist im deutschen Recht ein Rechtsinstitut, das vor allem im Strafrecht, aber auch im Ordnungswidrigkeitenrecht Bedeutung hat. Ziel der Einziehung ist die Abschöpfung der durch Straftaten erlangten Vorteile. Sie dient der Ausschaltung unrechtmäßiger Vermögenswerte aus dem Verkehr und der Verhinderung der weiteren Nutzung dieser Gegenstände für rechtswidrige Zwecke.

Es gibt grundsätzlich zwei Formen der Einziehung: Die Einziehung von Taterträgen und anderen Gegenständen steht im Zusammenhang mit Straftaten (§§ 73 ff. StGB), während die Einziehung von Gegenständen im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 22 ff. OWiG) geregelt ist. Bei der strafrechtlichen Einziehung handelt es sich um eine Maßnahme, die neben der eigentlichen Strafe, wie Geld- oder Freiheitsstrafe, steht und auf die Abschöpfung von durch die Straftat erlangten Vorteilen abzielt. Zugleich soll die Maßnahme dazu beitragen, die allgemeine Rechtstreue zu stärken und das Unrecht der Tat zu sühnen.

Nach § 73 StGB muss die Einziehung von Taterträgen angeordnet werden, wenn diese aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Nicht nur der unmittelbare Tatertrag, also der direkte Vorteil aus der Tat, kann eingezogen werden, sondern auch Ersatzgegenstände, die an die Stelle des ursprünglichen Tatertrages getreten sind. Die Einziehung ist auch dann möglich, wenn der Täter nicht verurteilt werden kann, weil beispielsweise seine Schuldunfähigkeit festgestellt wurde oder er verstorben ist.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht kann die Maßnahme ebenso ergriffen werden, um rechtswidrig erlangte Vorteile abzuschöpfen. Die Einziehung von Gegenständen ist hierbei nicht auf Taterträge beschränkt, sondern kann sich auf alle Gegenstände erstrecken, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Ordnungswidrigkeit verwendet wurden oder verwendet werden sollten.

Die Entscheidung über die Einziehung trifft das Gericht im Rahmen des Hauptverfahrens. Es ist dabei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden und muss prüfen, ob die Einziehung in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und dem Wert des Gegenstandes steht.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Einziehung verwendet werden kann:

Ein praxisnahes Beispiel für die Einziehung bietet ein Fall von Wirtschaftskriminalität. Angenommen, ein Geschäftsführer einer Firma hat in betrügerischer Absicht Unternehmensgelder auf sein Privatkonto transferiert. Nachdem die Tat entdeckt wurde, wird der Geschäftsführer strafrechtlich verfolgt. Im Rahmen des Strafverfahrens kann das Gericht neben einer Freiheits- oder Geldstrafe zusätzlich die Einziehung der betreffenden Geldsumme anordnen, wenn diese als Tatertrag aus der rechtswidrigen Tat angesehen wird. Die eingezogenen Gelder werden dann dem Staat zugeführt und stehen dem Täter nicht mehr zur Verfügung. Dies dient nicht nur der Vermögensabschöpfung, sondern auch der generalpräventiven Funktion.

Ein weiteres Beispiel wäre die illegale Verwendung von manipulierten Glücksspielautomaten. Betreiber, die solche Automaten aufstellen und dabei Profit erzielen, können sich strafbar machen. Neben einer Strafe für den Betreiber können die Automaten selbst Ziel einer Einziehung sein, da sie als rechtswidrig erlangte Gegenstände gelten und für die Begehung der Tat verwendet wurden. Durch die Einziehung der Automaten werden sie dauerhaft aus dem Verkehr gezogen, was der Prävention weiterer Straftaten dient.

Die Einziehung ist somit ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Kriminalität und verhindert, dass Täter aus ihren illegalen Handlungen einen bleibenden finanziellen Nutzen ziehen. Sie signalisiert der Gesellschaft, dass Straftaten sich nicht lohnen und trägt zur Wiederherstellung der Rechtsordnung bei.

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