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Einwilligung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Einwilligung:

Einwilligung ist ein zentraler Begriff im deutschen Recht, der die Zustimmung einer Person zu einem bestimmten rechtlich erheblichen Verhalten bezeichnet. Sie ist eine Willenserklärung, durch die eine Person ihr Einverständnis zu einer Handlung gibt, die in ihre Rechte eingreifen könnte. Eine solche Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen – d.h., sie kann explizit durch Worte oder Schriftstücke geäußert oder durch schlüssige Handlungen signalisiert werden.

Im Zivilrecht ist die Einwilligung oft notwendig, um die Rechtmäßigkeit von Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte oder das Eigentum einer Person zu gewährleisten. Beispielsweise macht die Einwilligung des Betroffenen eine an sich rechtswidrige Körperverletzung im Rahmen einer medizinischen Behandlung zulässig. Ähnlich verhält es sich bei Eingriffen in das Recht am eigenen Bild oder die Privatsphäre; auch hier ist die vorherige Zustimmung der betroffenen Person erforderlich.

Im Strafrecht schützt die Einwilligung davor, dass eine Handlung als rechtswidrig qualifiziert wird. Wichtige Voraussetzungsmerkmale sind dabei die Einsichtsfähigkeit und die Freiwilligkeit der erteilten Zustimmung. Zudem muss die Person, die einwilligt, über die Tragweite und Folgen ihrer Entscheidung aufgeklärt sein. Fehlt es an einem dieser Merkmale, so kann die Einwilligung unwirksam sein.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in § 183 und § 184 spezielle Regelungen zur Einwilligung, namentlich zu ihrem Widerruf und der Bedeutung der Vorab-Einwilligung. Im Deliktsrecht findet sich die Bedeutung der Einwilligung in § 228 StGB, der festlegt, dass eine Tat nicht widerrechtlich ist, wenn sie mit Einwilligung des Verletzten vorgenommen wurde, sofern diese Einwilligung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Die Einwilligung spielt auch eine bedeutende Rolle im Datenschutzrecht. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Einwilligung verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für die Notwendigkeit einer Einwilligung im medizinischen Bereich ist der Fall einer Operation: Ein Chirurg, der einen Eingriff am Körper eines Patienten vornimmt, begeht ohne die Zustimmung des Patienten eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Einwilligung des Patienten bedarf einer umfassenden Aufklärung über die Art und die Risiken des Eingriffs sowie über mögliche Alternativen. Die sogenannte „Aufklärungspflicht“ ist dabei ein wesentliches Element. Nur wenn der Patient auf dieser Basis seine Zustimmung erteilt, wird die Operation rechtlich zulässig.

Ein weiteres Beispiel findet sich im Bereich der Vertragsanbahnung: Beim Kauf eines Hauses muss der Eigentümer seine Einwilligung zur Übertragung des Eigentums geben. Diese wird in der Regel durch die Beurkundung des Kaufvertrags vor einem Notar zum Ausdruck gebracht. Die Einwilligung zur Übereignung ist dabei ein unabdingbarer Bestandteil des Übereignungsvorgangs nach §§ 873, 925 BGB, ohne die keine wirksame Übertragung des Eigentums stattfinden kann.

Die Bedeutung der Einwilligung im deutschen Recht kann kaum überschätzt werden. Sie ist ein Instrument, welches die Selbstbestimmung und Autonomie des Einzelnen gewährleistet und gleichzeitig als unerlässliche Voraussetzung für die Zulässigkeit verschiedenster rechtlicher Handlungen fungiert. Indem sie die Rechtmäßigkeit von Eingriffen in persönliche Rechte und die Verarbeitung persönlicher Daten unter bestimmte Bedingungen stellt, trägt sie maßgeblich zum Schutz und zur Sicherheit des Individuums bei.

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