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Duldungsvollmacht

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Duldungsvollmacht:

Die Duldungsvollmacht ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, welcher eine Form der Vertretungsmacht darstellt. Sie entsteht, wenn ein Vertreter ohne ausdrückliche Bevollmächtigung im Namen eines anderen handelt und der Vertretene dieses Handeln duldet, also nicht dagegen einschreitet, obwohl er davon Kenntnis hat oder hätte haben müssen. Dadurch entsteht der Anschein einer Bevollmächtigung, und der Dritte, mit dem das Geschäft abgeschlossen wird, darf darauf vertrauen, dass der Vertreter ermächtigt ist.

Das Konzept der Duldungsvollmacht basiert auf dem Vertrauensschutzprinzip, wonach der gute Glaube des Dritten an eine bestehende Vertretungsmacht geschützt wird. Es handelt sich hierbei um eine stillschweigende Bevollmächtigung, die aber erst dann wirksam wird, wenn der Vertretene das Handeln bewusst geschehen lässt und der Geschäftspartner davon ausgeht, der Vertreter sei bevollmächtigt.

Im Gegensatz zur Anscheinsvollmacht, welche ebenfalls das äußere Erscheinungsbild einer Vertretungsmacht betrifft, setzt die Duldungsvollmacht voraus, dass der Vertretene von den Handlungen des Vertreters tatsächlich Kenntnis hat oder hätte haben müssen. Bei der Anscheinsvollmacht reicht es aus, dass ein sorgfältiger Geschäftsmann bei gehöriger Sorgfalt von einer Bevollmächtigung ausgehen durfte. Bei der Duldungsvollmacht ist das entscheidende Kriterium also das bewusste Geschehenlassen durch den Vertretenen.

Um eine Duldungsvollmacht zu begründen, muss eine gewisse Dauer und Häufigkeit der Duldung gegeben sein. Es reicht nicht aus, wenn der Vertretene einmalig oder nur sehr selten ein geschäftliches Handeln duldet. Zudem bedarf es einer Kenntnis oder zumindest fahrlässiger Unkenntnis des Vertretenen bezüglich des Handelns des Vertreters.

Die Feststellung einer Duldungsvollmacht spielt besonders in den Fällen eine Rolle, in denen Streitigkeiten darüber entstehen, ob ein Vertrag wirksam durch einen Vertreter geschlossen wurde oder nicht. Sie schützt den Geschäftsverkehr, indem sie Rechtssicherheit für Dritte schafft, die im Vertrauen auf das äußere Erscheinungsbild eines Rechtsgeschäfts handeln.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Duldungsvollmacht verwendet werden kann:

Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Duldungsvollmacht wäre folgende Situation: Herr Müller betreibt einen Werkzeughandel. Er hat Frau Schmidt nicht offiziell als Verkäuferin eingestellt oder bevollmächtigt, jedoch lässt er es zu, dass sie regelmäßig Verkaufsgespräche führt und Verträge mit Kunden abschließt. Die Kunden kennen Frau Schmidt und gehen davon aus, dass sie berechtigt ist, im Namen von Herrn Müller Geschäfte zu tätigen. Herr Müller hätte jederzeit eingreifen können, tut dies aber nicht und akzeptiert vielmehr die von Frau Schmidt abgeschlossenen Verträge. Durch das bewusste Duldungsverhalten von Herrn Müller entsteht hier eine Duldungsvollmacht. Der Kunde, der einen Kaufvertrag mit Frau Schmidt abschließt, ist in dem Glauben geschützt, dass der Vertrag wirksam ist, weil Herr Müller das Handeln von Frau Schmidt geduldet hat.

Ein weiteres Beispiel wäre die Situation in einem großen Unternehmen, in dem ein Mitarbeiter regelmäßig Bestellungen bei einem Lieferanten tätigt, ohne dafür eine offizielle Vollmacht zu besitzen. Wenn die Geschäftsleitung von diesen Vorgängen weiß und sie toleriert, ohne einzugreifen, entsteht gegenüber dem Lieferanten eine Duldungsvollmacht. Auch hier wird der Lieferant im Vertrauen auf das äußere Erscheinungsbild eines Rechtsgeschäfts geschützt, und die Bestellungen werden als verbindlich angesehen.

Die Duldungsvollmacht hat eine wichtige Funktion im deutschen Rechtsverkehr, da sie Dritten Sicherheit gibt und somit den Geschäftsverkehr erleichtert. Sie fördert zugleich die Sorgfaltspflicht der Unternehmen und Personen, die ihre Vertretungsmacht klar regeln und überwachen müssen, um unerwünschte Geschäftsabschlüsse zu vermeiden. Im Falle einer Vernachlässigung dieser Überwachungspflicht wird durch die Konstruktion der Duldungsvollmacht die Last zum Schutz Dritter auf den Vertretenen verschoben, welcher sein Unternehmen oder sein Wirken nach außen ordnungsgemäß zu kontrollieren hat.

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