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Delikt

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Delikt:

Der Begriff „Delikt“ stammt aus dem lateinischen „delictum“ und bedeutet in der deutschen Rechtssprache so viel wie Rechtsverstoß oder rechtswidrige Handlung. Im deutschen Recht wird zwischen Zivil- und Strafrecht unterschieden. Im Zivilrecht, insbesondere im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), spricht man im Falle eines Rechtsverstoßes meist von einem unerlaubten Handeln oder einer unerlaubten Handlung. Dies ist im vierten Buch des BGB, insbesondere im „Deliktsrecht“ geregelt und befasst sich mit der Haftung, die aus der Zufügung eines Schadens resultiert. Hier wird zwischen dem Verschulden einer Person (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) und dem daraus resultierenden Schaden unterschieden. Es gibt verschiedene Arten von unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Im Strafrecht dagegen bezeichnet der Begriff „Delikt“ gemeinhin eine Straftat oder ein Vergehen, welches gegen die Rechtsordnung verstößt und im Strafgesetzbuch (StGB) definiert sowie mit einer Sanktion belegt ist. Die Sanktionen können von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Unterschieden wird hierbei zwischen Verbrechen, also Delikten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, und Vergehen, die mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Die Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist deshalb bedeutend, weil es in beiden Rechtssystemen um die Regulierung von Ansprüchen und Sanktionen geht, aber in unterschiedlicher Weise. Im Zivilrecht steht die Wiedergutmachung eines Schadens im Vordergrund, weshalb die Wiederherstellung der Vermögenslage vor dem schädigenden Ereignis angestrebt wird. Im Strafrecht hingegen geht es um die Bestrafung und Prävention von rechtswidrigem Verhalten zum Schutz der Gesellschaft.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Delikt verwendet werden kann:

Als Beispiel sei der Fall eines Verkehrsunfalls genannt. Nehmen wir an, eine Person A verursacht bei Rot über eine Ampel fahrend einen Unfall, bei dem das Fahrzeug der Person B beschädigt wird. Im Rahmen des Zivilrechts entsteht für A eine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB, da er schuldhaft das Eigentum von B verletzt hat. Die Verbindlichkeit von A gegenüber B bestünde nun in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Ein weiteres Beispiel stellt der Diebstahl dar. Wenn Person C in ein Geschäft einbricht und Waren entwendet, begeht C ein Delikt im Sinne des Strafrechts. Dieser Sachverhalt wird gemäß § 242 StGB als Diebstahl bezeichnet und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Hierbei wird nicht nur das Eigentum des Geschäftsinhabers geschützt, sondern generell die Rechtssicherheit und das Eigentum an materiellen Gütern.

Die Kenntnis des Deliktsrechts ist für Juristen unentbehrlich, denn Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen entstehen, sind alltägliche Fälle in der Rechtspraxis. Das Verständnis, wie Ansprüche geltend gemacht, abgewehrt oder Schadensersatzansprüche berechnet werden, ist für die anwaltliche Praxis ebenso relevant wie für die richterliche Arbeit. Das Deliktsrecht dient somit nicht nur dem individuellen Rechtsschutz, sondern auch der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und des sozialen Friedens.

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