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Bürgschaft

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Bürgschaft:

Die Bürgschaft ist im deutschen Recht eine der wichtigsten Formen der persönlichen Sicherheiten. Sie ist vertraglich geregelt in den §§ 765 bis 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und stellt eine Schuldübernahme durch einen Dritten, den Bürgen, gegenüber dem Gläubiger für eine Verbindlichkeit des Hauptschuldners dar. Der Bürge verpflichtet sich mit dem Bürgschaftsvertrag, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Das Wesentliche der Bürgschaft liegt in ihrer Akzessorietät, was bedeutet, dass die Bürgschaft eng mit der Hauptschuld verbunden ist. Die Existenz und der Umfang der Bürgschaft sind abhängig von der zugrundeliegenden Hauptverbindlichkeit. Geht diese unter, erlischt in der Regel auch die Bürgschaft. Diese Koppelung hat bedeutende Folgen für den Bürgen, da sie ihn vor unberechenbaren Risiken schützt, wenn die Hauptschuld beispielsweise wegen Unwirksamkeit nicht besteht.

Die Bürgschaft bedarf der Schriftform, ausgenommen sind Kaufleute, bei denen eine mündliche Vereinbarung im Rahmen des Handelsgesetzbuches (HGB) ausreicht. Die Besonderheit der Bürgschaft liegt auch darin, dass sie oft als Personalsicherheit dient, bei der das Vermögen des Bürgen als Sicherheit in Anspruch genommen wird. Dies setzt jedoch eine hinreichende Bonität des Bürgen voraus.

Es wird zwischen verschiedenen Formen der Bürgschaft unterschieden. Die gewöhnliche Form ist die Ausfallbürgschaft, bei der der Bürge nur dann in Anspruch genommen wird, wenn der Gläubiger nachweist, dass eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners erfolglos war. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass der Gläubiger den Bürgen sofort in Anspruch nehmen kann, ohne sich zuvor an den Hauptschuldner wenden zu müssen.

Hinzu kommen Sonderformen wie die Zeitbürgschaft, bei der sich die Bürgschaft auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, oder die Höchstbetragsbürgschaft, bei der die Haftung des Bürgen auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Bürgschaft verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel findet man im Bankwesen bei einem Kreditgeschäft. Nehmen wir an, eine junge Unternehmerin namens Sophie möchte für ihre neu gegründete Designagentur einen Kredit aufnehmen. Die Bank fordert jedoch zusätzliche Sicherheiten, da das Unternehmen noch keine lange Kredithistorie vorweisen kann. Sophies Vater, ein wohlhabender Geschäftsmann, erklärt sich bereit, für den Kredit zu bürgen. Er unterzeichnet einen Bürgschaftsvertrag, worin er sich verpflichtet, für die Rückzahlung des Kredits aufzukommen, sollten Zahlungsschwierigkeiten bei Sophies Unternehmen auftreten. Nach zwei Jahren gerät die Designagentur in finanzielle Schieflage und kann die Kreditraten nicht mehr bedienen. Die Bank wendet sich daraufhin an Sophies Vater, welcher nun als Bürge für die offenen Schulden geradestehen muss.

Ein weiteres Beispiel wäre der Fall eines Mietverhältnisses. Student Jan sucht eine Wohnung und findet ein geeignetes Objekt. Der Vermieter hat allerdings Bedenken wegen dessen geringen Einkommens und verlangt eine Elternbürgschaft. Jans Eltern unterzeichnen daraufhin eine Bürgschaftserklärung, die sie dazu verpflichtet, die Miete zu zahlen, falls Jan dies nicht tun kann. Vier Monate später verliert Jan seinen Nebenjob und kann die Miete nicht mehr aufbringen. Seine Eltern werden aufgrund der Bürgschaft zur Zahlung herangezogen.

Die Bürgschaftserklärung ist für viele Lebenslagen relevant und spielt eine bedeutende Rolle in der deutschen Rechtspraxis. Sie bietet Gläubigern eine zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es Schuldnern oft erst, Verträge unter gewissen Voraussetzungen einzugehen. Für Bürgen birgt die Bürgschaft das Risiko, für fremde Verbindlichkeiten einstehen zu müssen. Daher ist es von großer Wichtigkeit, sich der Tragweite und den rechtlichen Konsequenzen einer solchen Verpflichtung bewusst zu sein.

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