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Bevollmächtigter

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Bevollmächtigter:

Der Begriff „Bevollmächtigter“ bezeichnet im deutschen Recht eine Person, die von einer anderen Person oder einer juristischen Person ermächtigt wurde, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung zu handeln. Diese Ermächtigung wird als Vollmacht bezeichnet und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im Abschnitt über die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB), geregelt. Die Bevollmächtigung erlaubt es dem Bevollmächtigten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die rechtliche Wirkung für und gegen den Vollmachtgeber haben.

Die Vollmacht kann in verschiedenen Formen erteilt werden, entweder ausdrücklich in schriftlicher oder mündlicher Form oder stillschweigend durch schlüssiges Handeln. Die ausdrückliche Vollmacht wird oft schriftlich erteilt, um die Befugnisse des Bevollmächtigten zu dokumentieren und Dritten gegenüber nachweisbar zu machen. Bei der stillschweigenden Vollmacht wird die Ermächtigung durch das Verhalten des Vollmachtgebers erschlossen, indem er beispielsweise wiederholt zulässt, dass der Bevollmächtigte für ihn handelt und sich nicht dagegen wehrt.

Es gibt verschiedene Arten der Vollmacht, die spezifische Befugnisse beinhalten. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse, fast alle juristischen Handlungen auszuführen. Demgegenüber steht die Spezialvollmacht, die nur für bestimmte, klar definierte Rechtsgeschäfte gilt. Eine dritte Form ist die Gattungsvollmacht, die eine mittlere Position einnimmt und den Bevollmächtigten ermächtigt, alle Geschäfte einer bestimmten Art für den Vollmachtgeber durchzuführen.

Eine Vollmacht kann auch mit bestimmten Bedingungen oder Befristungen versehen sein, und sie erlischt in der Regel, wenn der festgelegte Zweck erreicht ist, der Bevollmächtigte oder der Vollmachtgeber stirbt oder die Vollmacht widerrufen wird. Der Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

In rechtlicher Hinsicht ist es wichtig, dass der Bevollmächtigte im Rahmen der ihm erteilten Befugnisse handelt, denn nur dann wird das Handeln des Bevollmächtigten direkt dem Vollmachtgeber zugerechnet. Handelt der Bevollmächtigte jedoch außerhalb seiner Befugnisse, ist das Geschäft grundsätzlich unwirksam, es sei denn, der Vollmachtgeber genehmigt es nachträglich.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Bevollmächtigter verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für die Rolle eines Bevollmächtigten ist der Fall, bei dem jemand eine Immobilie kaufen möchte, aber selbst verhindert ist, am Ort des Geschehens zu sein. Daher erteilt er einer vertrauenswürdigen Person, sagen wir einem Rechtsanwalt, eine Spezialvollmacht, um den Kaufvertrag in seinem Namen zu unterzeichnen. Diese Vollmacht muss gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB schriftlich erteilt werden, wenn sie sich auf den Kaufvertrag einer Immobilie bezieht. Der Rechtsanwalt tritt dann bei der Beurkundung des Kaufvertrages im Namen des Käufers auf, verhandelt vielleicht noch letzte Konditionen und unterzeichnet den Vertrag. Der Käufer ist rechtlich so gestellt, als hätte er den Vertrag selbst unterzeichnet. Die Handlungen des Rechtsanwalts haben unmittelbare rechtliche Wirkungen für den Käufer.

Ein weiteres Beispiel ist die Unternehmensführung. Ein Geschäftsführer eines Unternehmens ist oft als Bevollmächtigter tätig, indem er für die juristische Person – das Unternehmen – handelt. Hier wird in der Regel von einer Generalvollmacht ausgegangen, da der Geschäftsführer die Firma in fast allen Angelegenheiten repräsentieren kann. Wenn ein Geschäftsführer jedoch eine Handlung vornimmt, die über seine Befugnisse hinausgeht, wie in seiner Anstellung definiert, kann es sein, dass diese Handlung nicht das Unternehmen bindet und zu persönlichen Haftungsfragen für den Geschäftsführer führen kann.

Der Begriff „Bevollmächtigter“ ist in der deutschen Rechtspraxis von großer Bedeutung, da er es ermöglicht, die Handlungsfähigkeit einer Person oder einer juristischen Person durch eine andere Person auszuüben. Dies ist insbesondere im Geschäftsleben und bei der rechtlichen Vertretung von wesentlicher Bedeutung, um Flexibilität und Effizienz zu gewährleisten.

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