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Baurecht

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Baurecht:

Das deutsche Baurecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit dem Bau, der Nutzung, der Veränderung und dem Abriss von Bauwerken befassen. Dieses Rechtsgebiet ist in öffentliches und privates Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht reguliert die Beziehungen zwischen Bauherren und der öffentlichen Hand. Es beinhaltet beispielsweise das Bauplanungsrecht, welches die Nutzung von Grundstücken nach Maßgabe der Raumordnung und städtebaulichen Entwicklung bestimmt, sowie das Bauordnungsrecht, welches technische Anforderungen an die Errichtung und Änderung von Gebäuden normiert.

Das Bauplanungsrecht findet hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) seine Grundlage. Hier wird festgelegt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen. Es befasst sich zum Beispiel mit der Ausweisung von Baugebieten durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan stellt die grundlegende Planung für die gesamte Gemeinde dar, während der Bebauungsplan rechtlich verbindlich ist und konkrete Vorgaben macht, etwa hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.

Das Bauordnungsrecht ist hingegen in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Es umfasst Bestimmungen zur Sicherheit und Ordnung beim Bauen. Dazu gehören etwa die Standsicherheit, der Brandschutz, der Schallschutz und der Wärmeschutz sowie die Barrierefreiheit. Es stellt sicher, dass Bauwerke so errichtet und erhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Das private Baurecht befasst sich unter anderem mit den Vertragsverhältnissen zwischen den am Bau Beteiligten. Hierzu zählen das Werkvertragsrecht, das oft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung findet, und spezielle Vorschriften der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Das private Baurecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Bauherrn, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.

Darüber hinaus spielt auch das Umweltrecht eine wichtige Rolle im Baurecht, da es umfangreiche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben stellt. Dazu gehören beispielsweise der Immissionsschutz sowie der Natur- und Artenschutz.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Baurecht verwendet werden kann:

In einem konkreten Beispiel wird ein Bauunternehmer beauftragt, ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Der Bauherr möchte jedoch das Gebäude höher bauen lassen als in dem gültigen Bebauungsplan vorgesehen. Hier greift das Bauplanungsrecht, denn der Bebauungsplan setzt Grenzen, wie hoch Gebäude in einem bestimmten Baugebiet sein dürfen. Um dennoch eine Genehmigung für den höheren Bau zu erhalten, muss der Bauherr ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen und dabei die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans darlegen. Sollte die zuständige Baubehörde der Befreiung zustimmen, kann das Bauvorhaben realisiert werden.

In einem zweiten Beispiel wird ein Bauherr von Anwohnern verklagt, weil diese Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen während der Bauarbeiten befürchten. Hier ist das Bauordnungsrecht von Bedeutung, das auch Aspekte des Immissionsschutz beinhaltet. Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Bauarbeiten die Anwohner nicht über das zulässige Maß hinaus belästigen. Unter Umständen sind Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen oder Bauzeiten beschränkt zu halten.

Das Baurecht gewährleistet somit eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller am Bau Beteiligten sowie der Öffentlichkeit. Es schafft einen Rahmen, der sowohl die Realisierung individueller Bauwünsche ermöglicht als auch die Einhaltung gesellschaftlicher und ökologischer Standards sichert, was von essenzieller Bedeutung für eine funktionierende und nachhaltige Raum- und Stadtentwicklung ist.

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