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Auskunft

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Auskunft:

Auskunft ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der die Pflicht zur Information oder zur Erteilung von Informationen bezeichnet. Diese Verpflichtung kann sich aus Gesetz, Vertrag oder aus einer sogenannten vorvertraglichen Beziehungen ergeben. Grundsätzlich bedeutet Auskunft, dass eine Person verpflichtet ist, einer anderen Person die notwendigen Informationen,zu übermitteln, die für die Wahrnehmung von Rechten oder Interessen erforderlich sind.

Besonders relevant ist der Auskunftsanspruch im Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Im Familienrecht ist beispielsweise im Rahmen des Unterhaltsrechts eine Partei dazu verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten Auskunft über das eigene Einkommen und Vermögen zu geben. Im Erbrecht können Erben oder Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser oder anderen Erben verlangen, über den Nachlass Auskunft zu erteilen, um die Höhe ihres Pflichtteils zu berechnen. Im Gesellschaftsrecht haben Gesellschafter das Recht, von der Geschäftsführung Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen.

Darüber hinaus wird der Begriff Auskunft auch im Datenschutzrecht verwendet, wobei eine betroffene Person das Recht hat, von dem Verarbeiter ihrer personenbezogenen Daten Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen. Diese Rechte sind insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgeschrieben.

Die Erfüllung der Auskunftspflicht kann je nach Sachverhalt und rechtlicher Grundlage unterschiedlich ausgestaltet sein. Es kann sich dabei um die Erteilung von einfachen Informationen handeln, aber auch um die Vorlage von Dokumenten oder die Erstellung komplexer Berechnungen. Kommt eine Partei ihrer Auskunftspflicht nicht nach, kann der Auskunftsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. In diesem Fall kann das Gericht die auskunftspflichtige Partei verpflichten, die notwendigen Informationen zu erteilen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Auskunft verwendet werden kann:

Ein Beispiel aus dem Familienrecht ist die Situation nach einer Scheidung, wenn einer der Ex-Ehepartner Unterhalt beansprucht. Der Unterhaltspflichtige ist dann nach § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben. Nur so kann der Unterhaltsanspruch korrekt berechnet werden. Verweigert der Unterhaltspflichtige die Auskunft oder gibt er unvollständige Informationen, kann der Unterhaltsberechtigte eine gerichtliche Klage auf Auskunftserteilung einreichen. Das Gericht würde in diesem Fall prüfen, ob ein Anspruch besteht und kann gegebenenfalls eine entsprechende Verpflichtung zur Auskunftserteilung aussprechen.

Ein zweites Beispiel findet sich im Gesellschaftsrecht. Nehmen wir an, ein Gesellschafter einer GmbH möchte detaillierte Informationen über die Geschäftsführung und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Nach § 51a GmbH-Gesetz hat er das Recht, von den Geschäftsführern Auskunft zu verlangen und die Einsicht in die Bücher und Schriften zu fordern. Wird dieser Auskunftsanspruch verweigert, kann der Gesellschafter gerichtlich dagegen vorgehen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens würde das zuständige Gericht dann entscheiden, ob die verlangte Auskunft zu erteilen ist und welche Informationen genau zu übermitteln sind.

Die Bedeutung der Auskunft im deutschen Rechtsraum liegt vor allem in der Transparenz und Informationsgleichheit, die sie für rechtliche Beziehungen schafft. Sie ermöglicht es, dass Verfahren fair und auf Basis vollständiger Informationen geführt werden können. Gerade in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel bei Unterhalts- oder Erbstreitigkeiten, stellt die korrekte und vollständige Auskunftserteilung sicher, dass berechtigte Ansprüche nicht an Informationsdefiziten scheitern und beugt so Ungerechtigkeiten vor.

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