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Anfechtung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Anfechtung:

Anfechtung ist ein zentrales Rechtsinstitut im deutschen Zivilrecht, welches die Möglichkeit bietet, eine bereits abgegebene Willenserklärung nachträglich aus bestimmten Gründen für nichtig zu erklären. Das Recht zur Anfechtung ist in den §§ 119 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Eine Anfechtung kann sich auf verschiedene Arten von Rechtsgeschäften beziehen, einschließlich Verträge und einseitige Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise eine Kündigung oder ein Testament.

Gründe, die zur Anfechtung eines Rechtsgeschäfts führen können, umfassen Irrtum, Täuschung und Drohung. Ein Irrtum liegt vor, wenn eine Person sich beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts über wesentliche Eigenschaften der Sache oder der Person oder über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat (§ 119 BGB). Unter Täuschung versteht man die Situation, in der jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Unterdrücken wahrer Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde (§ 123 BGB). Drohung bezeichnet den Umstand, dass eine Person eine Willenserklärung aufgrund einer widerrechtlichen Androhung von Nachteilen abgegeben hat.

Die Erklärung der Anfechtung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, abgegeben werden, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 121 BGB). Nach der Anfechtungserklärung ist das Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB rückwirkend unwirksam, das heißt, es gilt als von Anfang an (ex tunc) nicht existent.

Die Anfechtung hat auch im Verbraucherschutz eine wichtige Bedeutung. So steht Verbrauchern beispielsweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu, welches die Form einer Anfechtung aufgrund eines gesetzlich normierten Rechtsirrtums einnimmt.

Es ist für den Anfechtenden außerdem erforderlich, den Anfechtungsgrund nachzuweisen. Hierbei kommen oft Beweisfragen auf, bei denen es darauf ankommt, wer die Beweislast für das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Anfechtungsgründen trägt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Anfechtung verwendet werden kann:

Ein häufiges Beispiel für die Anwendung von Anfechtung im deutschen Recht ist der Kaufvertrag. Stellen Sie sich vor, eine Person kauft ein Gebrauchtfahrzeug unter der Annahme, dass dieses unfallfrei ist. Der Verkäufer versichert mündlich, das Auto habe nie einen Unfall gehabt. Nach dem Kauf stellt der neue Eigentümer jedoch fest, dass das Fahrzeug erhebliche Unfallschäden hatte, die nur oberflächlich repariert wurden. Dieser Sachverhalt qualifiziert sich als arglistige Täuschung, da der Verkäufer eine falsche Tatsache vorgespiegelt hat. Der Käufer kann in diesem Fall den Kaufvertrag durch eine Anfechtung rückgängig machen. Dafür muss er allerdings beweisen können, dass der Verkäufer über den Unfallschaden Kenntnis hatte und diesen vorsätzlich verschwiegen oder falsch dargestellt hat. Nach erfolgreicher Anfechtung wird der Vertrag rückwirkend unwirksam, und der Käufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Ein weiteres Beispiel für Anfechtung ist die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Erklärungsirrtums. Wenn zum Beispiel eine Person versehentlich einen falschen Betrag in eine Überweisung einträgt, kann sie die Überweisung anfechten, wenn der Irrtum rechtzeitig bemerkt wird. Es muss dann bewiesen werden, dass tatsächlich ein Irrtum vorlag und die Person nicht die Absicht hatte, den falschen Betrag zu überweisen.

Das Anfechtungsrecht dient dem Schutz der Rechtssicherheit und der Vertrauensgrundlagen im Rechtsverkehr. Es ermöglicht die Korrektur von Rechtsgeschäften, die aufgrund von Willensmängeln zustande gekommen sind und trägt damit zur Wahrung der materiellen Gerechtigkeit bei. Die Möglichkeit, eine Willenserklärung anzufechten, ist ein essenzielles Korrektiv, welches das Vertrauen der Rechtssubjekte in die Beständigkeit ihrer Rechtshandlungen stärkt, indem es den Schutz vor ungewollten rechtlichen Bindungen bietet.

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