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Abtretung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Abtretung:

Abtretung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Person (der Zedent) eine Forderung oder ein Recht auf eine andere Person (den Zessionar) überträgt. Dieses Instrument der Übertragung ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 398 ff., geregelt. Durch die Abtretung wird der Zessionar neuer Gläubiger einer Forderung, während der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) aus der Gläubigerstellung ausscheidet.

Die Abtretung kann sich auf die unterschiedlichsten Rechte beziehen, beispielsweise Forderungen aus einem Kaufvertrag, Ansprüche aus Schadenersatz oder Rechte aus einem Mietverhältnis. Allerdings sind nicht alle Rechte abtretbar. Rechte, die höchstpersönlicher Natur sind oder deren Abtretung gesetzlich ausgeschlossen ist, können nicht übertragen werden.

Für die Gültigkeit einer Abtretung ist grundsätzlich kein besonderes Formerfordernis vorgesehen. Sie kann grundsätzlich formlos erfolgen, also mündlich oder durch konkludente Handlungen. Allerdings sieht das Gesetz in einigen Fällen eine schriftliche Vereinbarung vor, beispielsweise beim Handel mit Forderungen gegen den Bund oder ein Land.

Die Abtretung ist auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung des Schuldners wirksam. Der Schuldner kann aber durch eine Vereinbarung mit dem Gläubiger im Rahmen eines Vertrags grundsätzlich die Abtretung ausschließen (Pactum de non cedendo). Dieses Abtretungsverbot muss allerdings dem neuen Gläubiger gegenüber geltend gemacht werden und ist nur in dem Maße wirksam, wie der neue Gläubiger davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Abtretung ist der Schuldnerschutz. Denn um den Schuldner zu schützen, sind die § 404 BGB und folgende relevant, die besagen, dass der Schuldner mit befreiender Wirkung an den alten Gläubiger leisten kann, wenn er von der Abtretung keine Kenntnis hatte. Auch kann der Schuldner einem neuen Gläubiger die Einreden und Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegenüber dem alten Gläubiger bestanden.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Abtretung verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für die Anwendung der Abtretung findet sich im Bankwesen bei der Übertragung einer Forderung aus einem Kreditvertrag. Angenommen, ein Unternehmen erhält von einer Bank einen Kredit. Später entscheidet sich die Bank aus Liquiditätsgründen, diese Forderung an eine andere Bank zu veräußern. Dazu tritt die Bank als Zedentin die Kreditforderung an die neue Bank, den Zessionar, ab. Von nun an hat das Unternehmen die Kreditraten an die neue Bank zu zahlen. Die Zustimmung des Unternehmens ist dabei nicht erforderlich, wenn im Kreditvertrag keine entsprechende Klausel enthalten ist, die eine Abtretung ausschließt. Jedoch sollte das Unternehmen über den Wechsel der Gläubigerstellung informiert werden, um Leistungen nicht irrtümlich an die falsche Bank zu erbringen.

Ein weiteres Beispiel betrifft die Übertragung einer Lebensversicherung. Eine Person, die eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann als Sicherheit für einen Kredit die Ansprüche aus dieser Versicherung an die kreditgebende Bank abtreten. Dabei wird die Bank Zessionarin der Versicherungsansprüche und hat im Fall des Todes des Versicherten oder bei Fälligkeit der Versicherung das Recht, die Versicherungsleistung zu empfangen. Dies dient der Bank als zusätzliche Sicherheit für den gewährten Kredit. Auch hier spielt der Schutz des Schuldners eine Rolle, da die Bank dem Versicherten gegenüber nur die Rechte geltend machen kann, die zur Zeit der Abtretung bestehen.

Die Abtretung ist ein zentrales Instrument im deutschen Recht, das eine flexible und effiziente Handhabung von Forderungen und Rechten ermöglicht. Sie erleichtert den Handel mit Forderungen, dient der Kreditsicherung und ermöglicht einen Wechsel der Gläubigerposition, ohne dass der Schuldner davon negativ betroffen ist, solange seine Schutzrechte gewahrt bleiben.

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