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Unternehmensbewertung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Unternehmensbewertung:

Unternehmensbewertung ist ein zentrales Verfahren innerhalb des Wirtschaftsrechts, welches darauf abzielt, den monetären Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Dies kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein – beispielsweise bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, bei der Besicherung von Krediten, in Erbschaftsfällen, zur Bestimmung von Abfindungen bei Gesellschafterwechseln oder bei der Bilanzierung.

Grundsätzlich kann man zwischen verschiedenen Methoden unterscheiden, die bei der Bewertung von Unternehmen zum Einsatz kommen. Zu den bekanntesten gehören Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren (DCF) und Substanzwertverfahren. Diese Methoden können jeweils auch in einer angepassten Form verwendet werden, um bestimmten Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Das Ertragswertverfahren basiert auf den zukünftig erwarteten Erträgen, die auf den gegenwärtigen Zeitpunkt abgezinst werden. Dabei betrachtet man den nachhaltig erzielbaren Jahresüberschuss, der dann mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst wird, um den Barwert der zukünftigen Erträge zu berechnen.

Das Discounted Cashflow-Verfahren ist dem Ertragswertverfahren ähnlich, arbeitet jedoch mit freien Cashflows, also den Finanzmittelüberschüssen, die zur Zinszahlung und zur freien Verfügung an die Eigentümer bzw. Shareholder stehen. Der Barwert dieser Cashflows wird dann durch Abzinsung mit einem risikoadjustierten Zinssatz ermittelt.

Beim Substanzwertverfahren wird hingegen der Sach- und Finanzmittelnbestand eines Unternehmens zu Wiederbeschaffungswerten bewertet. Hierbei wird also eher auf materielle Vermögenswerte abgestellt, anstatt auf Ertragsperspektiven. Dies kommt etwa dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen nicht fortgeführt wird und deshalb der Liquidationswert im Vordergrund steht.

Neben diesen Verfahren gibt es eine Reihe weiterer Methoden wie z.B. die Multiplikatorverfahren, bei denen Vergleichsgrößen (Multiples) aus bereits abgeschlossenen Transaktionen ähnlicher Unternehmen als Basis für die Bewertung dienen.

Neben den finanzwirtschaftlichen Aspekten spielen im Rahmen der Unternehmensbewertung aber auch rechtliche Rahmenbedingungen eine Rolle. So müssen zum Beispiel steuerrechtliche Vorgaben oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen berücksichtigt werden, die den Wert des Unternehmens beeinflussen können.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Unternehmensbewertung verwendet werden kann:

Ein Beispiel für die Anwendung der Unternehmensbewertung ist der Verkauf eines mittelständischen Unternehmens. Stellen wir uns vor, der Eigentümer möchte sich aus dem Berufsleben zurückziehen und steht vor der Frage, zu welchem Preis er sein Lebenswerk veräußern kann. Hier kommt ein spezialisiertes Beratungsunternehmen ins Spiel, das anhand der vorhandenen Bilanzen, der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der Planungen für die Zukunft das Unternehmen nach einem oder mehreren der oben genannten Verfahren bewertet. Diese Bewertung dient als Grundlage für Preisverhandlungen mit potenziellen Käufern.

Ein anderes Beispiel ist die Auszahlung eines ausscheidenden Gesellschafters in einer GmbH. Wenn einer der Gesellschafter sein Geschäftsanteil verkaufen möchte oder aus der Gesellschaft aus anderen Gründen ausscheidet, ist ebenfalls eine Bewertung des Anteils und somit indirekt des Gesamtunternehmens notwendig. Hier fließen individuell festgelegte Kriterien aus dem Gesellschaftsvertrag in die Bewertungsmethode mit ein, um eine faire Abfindung zu ermitteln.

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Unternehmensbewertung ein äußerst vielseitiges und komplexes Feld ist, das über reine Zahlen hinaus auch auf juristisches Verständnis angewiesen ist. Sie ist in vielerlei Hinsicht relevant für die Gerechtigkeit und Angemessenheit wirtschaftlicher Transaktionen und spielt somit eine tragende Rolle in der deutschen Rechtsprechung, wenn es um Unternehmenswert und die Interessen verschiedener Stakeholder geht.

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