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Unterlassung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Unterlassung:

Unterlassung bezeichnet im deutschen Recht die Pflicht, ein bestimmtes Verhalten zu vermeiden. Es handelt sich hierbei um einen zentralen Begriff insbesondere im Zivilrecht, aber auch im öffentlichen Recht und im Strafrecht. Die Verbindlichkeit einer Unterlassung kann sich dabei aus gesetzlichen Vorschriften, richterlichen Anordnungen oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

Im Zivilrecht kommt der Unterlassungsanspruch insbesondere im Kontext des Schutzes gegen unerlaubte Handlungen (§ 823 BGB) zum Einsatz. Hier kann der Verletzte vom Schädiger fordern, dass dieser es unterlässt, eine Handlung zu begehen, die zu einer Rechtsgutsverletzung führt. Ein klassisches Anwendungsfeld ist das Wettbewerbsrecht, wo Unternehmen beispielsweise verpflichtet sind, irreführende Werbung oder den Vertrieb von Nachahmungsprodukten zu unterlassen. Des Weiteren spielen Unterlassungen im Urheber- und Markenrecht eine Rolle, wenn es um die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen geht.

Die Durchsetzung einer Unterlassung erfolgt im Zivilprozess durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder durch ein Hauptsacheverfahren, welches mit einem Unterlassungsurteil enden kann. Die Missachtung einer gerichtlich angeordneten Unterlassung kann mit Ordnungsmitteln – in der Regel Geldbußen oder Ordnungshaft – geahndet werden.

Auch im Mietrecht ist die Unterlassung von Bedeutung. Ein Mieter kann beispielsweise zur Unterlassung von vertragswidrigem Gebrauch der Mieträume verpflichtet werden. Versäumt der Mieter diese Pflicht, kann dies zu einer Abmahnung und bei wiederholter Verletzung sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Im Öffentlichen Recht, insbesondere im Nachbarrecht, können Bürger von Behörden oder von ihren Nachbarn verlangen, störendes Verhalten zu unterlassen, das beispielsweise Ruhe, Ordnung oder umweltrechtliche Belange beeinträchtigt.

Auch im Strafrecht gibt es die Unterlassung in Form der Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB), die das Nichtergreifen von Rettungsmaßnahmen in Notfallsituation unter Strafe stellt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Unterlassung verwendet werden kann:

Ein Beispiel aus dem Bereich des Markenrechts: Ein kleines Unternehmen verwendet eine der bekannten Marke „X“ zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung für seine Produkte. Marke „X“ genießt einen guten Ruf und der Inhaber der Marke X geht gerichtlich gegen das kleine Unternehmen vor, um die Benutzung des markenrechtsverletzenden Zeichens zu unterbinden. Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung, welche das kleine Unternehmen dazu verpflichtet, die Nutzung des Zeichens bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen oder, in manchen Fällen, die Ordnungshaft.

Ein weiteres Beispiel ist im Nachbarschaftsrecht zu finden: Ein Nachbar A spielt regelmäßig lautstarke Musik zu nachtschlafender Zeit. Der Nachbar B fühlt sich hierdurch gestört und erhebt Klage auf Unterlassung. Das zuständige Gericht gibt dem Antrag statt und verurteilt den Nachbarn A zu einem umfänglichen Unterlassen der Lärmerzeugung in den Ruhezeiten. Verstößt A weiterhin gegen dieses Urteil, können gegen ihn Ordnungsmittel verhängt werden, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Die Bedeutung der Unterlassung im deutschen Rechtssystem kann kaum überschätzt werden. Sie dient dem Schutz der Rechte Einzelner sowie dem gesamtgesellschaftlichen Interesse, indem sie Rechtsgutsverletzungen vorbeugt und im Falle ihres Eintretens zu deren Beendigung beiträgt. Darüber hinaus steht sie für die Idee der Prävention und Konfliktminimierung innerhalb der Rechtsordnung und bietet oftmals einen schnellen und effizienten Rechtsschutz.

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