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Rechtsfähigkeit

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Rechtsfähigkeit:

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Fähigkeit ist im deutschen Zivilrecht in § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Demnach beginnt die Rechtsfähigkeit von Menschen mit der Vollendung der Geburt. Eine natürliche Person ist also ab diesem Zeitpunkt in der Lage, Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen. Nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sind rechtsfähig.

Juristische Personen, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, GmbHs oder Vereine, erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch den Abschluss eines Gründungsakts und den Eintrag in das entsprechende Register, wie das Handelsregister oder Vereinsregister. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer oder Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sind durch das Gesetz oder einen Gründungsakt rechtsfähig.

Es gibt jedoch Unterschiede bei der Rechtsfähigkeit zwischen natürlichen und juristischen Personen. So sind natürliche Personen Träger aller denkbaren Rechte und Pflichten, während juristische Personen nur in dem Rahmen rechtsfähig sind, den ihr Zweck und die jeweilige Rechtsordnung vorsehen. Die Rechtsfähigkeit ist zudem Voraussetzung für die unmittelbare Teilnahme am Rechtsverkehr.

Des Weiteren ist es von Bedeutung, dass die Rechtsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden ist. Während die Rechtsfähigkeit die Fähigkeit beschreibt, Inhaber von Rechten und Pflichten zu sein, bezieht sich die Geschäftsfähigkeit auf die Fähigkeit, diese Rechte und Pflichten durch eigenes Handeln, also durch das Tätigen von Rechtsgeschäften, zu ändern. Die Geschäftsfähigkeit tritt in Deutschland normalerweise mit dem Erreichen der Volljährigkeit ein, kann aber auch über Institutionen wie die Vormundschaft oder Pflegschaft eingeschränkt werden.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Rechtsfähigkeit verwendet werden kann:

Ein Beispiel für die Relevanz der Rechtsfähigkeit ist die Gründung einer GmbH. Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und dessen notarielle Beurkundung. Die Rechtsfähigkeit der GmbH entsteht aber erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vor dieser Eintragung besteht eine sogenannte Vor-GmbH, die eine eigene Rechtsqualität aufweist, aber noch nicht vollständig rechtsfähig ist. In diesem Stadium kann die Vor-GmbH durch ihre Gründungsgesellschafter handeln, sie kann Vermögen erwerben und auch Verbindlichkeiten eingehen, ist aber zum Beispiel noch nicht vollständig haftbar nach außen.

Ein weiteres Beispiel findet sich im Vereinsrecht. Ein Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister. Solange ein Verein nicht eingetragen ist, handelt es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein, auch bekannt als Verein bürgerlichen Rechts. Dieser kann durch seine Mitglieder zwar am Rechtsverkehr teilnehmen, doch haften die Mitglieder hier noch persönlich mit ihrem Privatvermögen. Mit der Eintragung ins Vereinsregister wird der Verein zu einer juristischen Person des privaten Rechts, die rechtlich selbstständig agieren und Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ohne dass die Mitglieder persönlich haften.

Die Klärung der Rechtsfähigkeit ist in jeder rechtlichen Auseinandersetzung von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage dafür bildet, ob und wie ein Akteur im Rechtssystem agieren und verantworten kann.

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