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Juristische Person

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Juristische Person:

Eine juristische Person ist in der deutschen Rechtswissenschaft eine rechtliche Konstruktion, die es einer Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen gestattet, als einheitliches Rechtssubjekt aufzutreten. Im Gegensatz zu einer natürlichen Person, die durch die physische Existenz eines Menschen gegeben ist, basiert die juristische Person ausschließlich auf juristischen Normen.

Rechtlich betrachtet, besitzt eine juristische Person Rechte und Pflichten ähnlich wie eine natürliche Person und kann im Rechtsverkehr eigenständig handeln. Das bedeutet, dass sie beispielsweise Eigentum erwerben, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Juristische Personen sind somit Träger von Rechten und Pflichten und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

In Deutschland werden juristische Personen in zwei Hauptgruppen eingeteilt: juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen beispielsweise der eingetragene Verein (e.V.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Stiftung. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind u. a. der Bund, die Länder, die Kommunen, sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise die öffentlichen Universitäten oder Rundfunkanstalten.

Die Schaffung einer juristischen Person erfolgt durch einen entsprechenden Rechtsakt, beispielsweise durch eine Eintragung ins Handelsregister oder durch einen staatlichen Verleihungsakt. Juristische Personen müssen zudem ihre Struktur und Organisation regeln, was häufig in Form von Satzungen oder Gesellschaftsverträgen geschieht.

Die juristische Person agiert durch ihre Organe, die von natürlichen Personen gebildet werden. Diese Organe, wie Vorstand bei einem Verein oder Geschäftsführer einer GmbH, treffen Entscheidungen im Namen der juristischen Person und führen deren Geschäfte aus.

Die Anerkennung als juristische Person ist von hoher praktischer Relevanz, da sie einen Rahmen bietet, in dem komplexe wirtschaftliche Aktivitäten und gesellschaftliche Funktionen rechtsverbindlich organisiert und realisiert werden können. Ohne die Konstruktion der juristischen Person wäre beispielsweise die moderne Form von Unternehmen mit ihren komplexen Organisationsstrukturen und der Bündelung von Kapital und Arbeitskraft kaum denkbar.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Juristische Person verwendet werden kann:

Ein typisches Beispiel für eine juristische Person des Privatrechts ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die durch ihre Gesellschaftssatzung begründet wird. Die Gründung erfolgt durch ein oder mehrere Individuen (natürliche oder juristische Personen), die das Stammkapital aufbringen und sich im Handelsregister eintragen lassen. Die GmbH besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann unabhängig von ihren Gesellschaftern agieren.

Durch die eigene Rechtspersönlichkeit kann eine GmbH zum Beispiel Immobilien kaufen oder verkaufen, Verträge abschließen, Mitarbeiter einstellen oder für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass nicht die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, sondern die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dies bietet den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung und reduziert ihr finanzielles Risiko.

Ein weiteres Beispiel ist die juristische Person des öffentlichen Rechts, wie eine öffentliche Universität. Diese kann ebenfalls Verträge abschließen, Personal anstellen und besitzt Eigentum (z.B. Gebäude, Bibliotheken), das für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Lehre und Forschung erforderlich ist. Sie wird durch ihre Organe, wie z.B. den Universitätspräsidenten oder das Rektorat, vertreten, welche Entscheidungen treffen und die Universität nach außen repräsentieren.

Die Etablierung der juristischen Person als Grundprinzip im deutschen Rechtssystem eröffnet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für die Beteiligung am Rechtsverkehr und die Organisation von kollektiven Interessen. Sie ist unabdingbar für die Verknüpfung von individueller Freiheit, wirtschaftlicher Dynamik und gesellschaftlicher Ordnung und trägt maßgeblich zur Entwicklung von wirtschaftlichen und sozialen Strukturen bei.

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