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Festnahme

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Festnahme:

Festnahme bezeichnet in Deutschland eine Maßnahme der Staatsgewalt, durch welche die Freiheit einer Person vorläufig entzogen wird, um ein rechtliches Verfahren gegen sie durchzuführen oder fortzusetzen. Rechtsgrundlage für eine Festnahme ist im Wesentlichen die Strafprozessordnung (StPO), insbesondere die §§ 112 ff. StPO für die Untersuchungshaft und die §§ 127 ff. StPO für die vorläufige Festnahme.

Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, die voraussetzt, dass ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund vorliegt, beispielsweise Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die Entscheidung über die Anordnung der Untersuchungshaft trifft der Richter am zuständigen Amtsgericht.

Demgegenüber steht die vorläufige Festnahme durch Polizeibeamte oder andere Vollzugsorgane, die auch von Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdächtige flüchtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann und die Gefahr besteht, dass die Durchführung des Verfahrens ansonsten gefährdet würde. Die vorläufige Festnahme muss unverzüglich einer richterlichen Entscheidung zugeführt werden.

Eine Besonderheit ist die Festnahme nach dem Polizeirecht der Länder, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgt, etwa wenn eine Person eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.

Die Durchführung einer Festnahme muss verhältnismäßig sein und die Rechte des Festgenommenen, beispielsweise das Recht auf einen Rechtsbeistand, sind unverzüglich zu gewährleisten. Festgenommene Personen haben zudem das Recht, einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson über die Festnahme zu informieren.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Festnahme verwendet werden kann:

Ein Beispiel aus der Praxis wäre folgendes Szenario: Ein Mann wird verdächtigt, einen Raubüberfall begangen zu haben. Die Polizei hat während der Ermittlungen genügend Beweise gesammelt, dass ein dringender Tatverdacht besteht. Um zu verhindern, dass der Mann flieht oder Beweise vernichtet, entscheidet der zuständige Richter, einen Haftbefehl zu erlassen, aufgrund dessen der Mann festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wird. Dabei muss die Polizei den Mann über seine Rechte aufklären und ihm die Möglichkeit geben, einen Anwalt zu kontaktieren.

Ein weiteres Beispiel wäre die Situation, in der ein Dieb auf frischer Tat ertappt wird. Ein Passant beobachtet, wie der Dieb ein Fahrrad stiehlt, und hält ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. In diesem Fall wäre die vorläufige Festnahme durch eine Privatperson gerechtfertigt, da der Täter auf frischer Tat betroffen wurde. Nach dem Eintreffen der Polizei wäre der Dieb an diese zu übergeben, welche dann über das weitere Vorgehen und die Notwendigkeit einer richterlichen Bestätigung der Festnahme entscheidet.

Die Kenntnis über die rechtlichen Grundlagen und das korrekte Vorgehen bei einer Festnahme ist für die Praxis der Rechtsdurchsetzung von großer Bedeutung. Sie schützt die Rechte des Einzelnen und gewährleistet gleichzeitig, dass das Rechtsgüterschutzkonzept der Gesellschaft aufrechterhalten wird. Die sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den individuellen Freiheitsrechten ist essenziell für die Rechtsstaatlichkeit und die gerechte Rechtspflege in Deutschland.

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