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Einrede

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Einrede:

Einreden sind im deutschen Zivilrecht Verteidigungsmittel, mit denen der Beklagte im Zivilprozess geltend machen kann, dass ihm gegenüber dem Anspruch des Klägers ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Einreden führen, wenn sie anerkannt werden, nicht dazu, dass der Anspruch als nicht bestehend angesehen wird, sondern bewirken lediglich, dass die Durchsetzung des Anspruchs vorübergehend oder dauerhaft gehemmt wird. Einreden müssen im Prozess vom Beklagten ausdrücklich vorgebracht werden, da das Gericht sie nicht von Amts wegen berücksichtigt.

Es wird zwischen aufschiebenden und peremptorischen Einreden unterschieden. Aufschiebende Einreden, auch dilatorische Einreden genannt, führen dazu, dass die Fälligkeit des Anspruchs hinausgezögert wird. Dies ist beispielsweise bei der Einrede des nicht erfüllten Vertrages der Fall. Die peremptorischen Einreden, auch destruktive oder dauerhafte Einreden genannt, führen zu einer endgültigen Befreiung von der Leistung, wie etwa bei der Verjährung eines Anspruchs.

Zudem gibt es die Unterscheidung zwischen rechtshemmenden und rechtsvernichtenden Einreden. Rechtshemmende Einreden verhindern die Entstehung eines Anspruchs, während rechtsvernichtende Einreden dazu führen, dass ein bereits entstandener Anspruch wieder untergeht.

Um eine Einrede geltend zu machen, muss der Beklagte diese explizit im Prozess vorbringen. Dabei hat er zu beweisen, dass die Voraussetzungen der Einrede vorliegen. Eine erfolgreiche Einrede führt dann dazu, dass der Kläger mit seinem Anspruch nicht durchdringt.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Einrede verwendet werden kann:

Ein klassisches Beispiel für eine Einrede ist die Einrede der Verjährung. Angenommen, ein Gläubiger erhebt Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung. Das Gesetz sieht vor, dass solche Ansprüche nach drei Jahren verjähren. Wenn der Schadensfall mehr als drei Jahre zurückliegt und der Gläubiger erst jetzt Klage erhebt, kann der Beklagte die Einrede der Verjährung erheben. Diese Einrede ist als rechtsvernichtende und peremptorische Einrede kategorisiert, da ein verjährter Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Wenn das Gericht die Einrede anerkennt, wird die Klage abgewiesen, ohne dass über das Bestehen des Anspruchs in der Sache selbst entschieden wird.

Ein weiteres Beispiel ist die Einrede des Vorausklage bei der Bürgschaft. Wenn ein Bürge geltend machen kann, dass der Gläubiger zunächst erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versuchen muss, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt, spricht man von der Einrede der Vorausklage. Im Falle einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist diese Einrede jedoch ausgeschlossen, da der Bürge sich hier verpflichtet hat, auf die Einrede der Vorausklage zu verzichten.

Das Verständnis und die korrekte Anwendung von Einreden sind im Zivilprozess von erheblicher Bedeutung. Sie stellen eine rechtliche Waffe dar, die es ermöglicht, sich gegen Ansprüche zu verteidigen, die zwar an sich berechtigt erscheinen mögen, deren Durchsetzung aber aus rechtlichen Gründen in dem konkreten Fall nicht angebracht ist. Die Beherrschung der komplexen Materie ist essenziell für Rechtsanwälte und Gerichte, um den Richterspruch gerecht und dem Gesetz entsprechend zu gestalten.

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