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Aufrechnung

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Aufrechnung:

Die Aufrechnung ist in der deutschen Rechtssprechung ein wichtiges Verfahren zur Tilgung von Forderungen. Es handelt sich um eine Einrede, mit der eine Person (Aufrechner) die Forderung einer anderen Person (Gläubiger) durch eine Gegenforderung aufhebt, vorausgesetzt, dass beide Forderungen fällig, erfüllbar und gleichartig sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist dieses Rechtsinstitut in den §§ 387 ff. BGB geregelt.

Grundsätzlich ist für eine wirksame Aufrechnung die Erklärung gegenüber dem anderen Teil nötig. Dabei muss die Absicht, aufzurechnen, ausdrücklich bekanntgegeben werden. Sobald die Erklärung zugegangen ist, wird die Aufrechnung wirksam, und die Forderungen gelten in Höhe der kleineren Forderung als erloschen.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Aufrechnung: Die Forderungen müssen einen gleichartigen Leistungsgegenstand haben, zum Beispiel müssen beide Forderungen auf Geldzahlungen oder die Übergabe von Sachen gleicher Art und Güte gerichtet sein. Zudem müssen beide Forderungen fällig sein, das heißt, die Zeit, zu der die Schuld beglichen werden muss, ist bereits eingetreten. Auch dürfen die Forderungen nicht ausschließbar sein, etwa durch vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen, wie etwa die Unpfändbarkeit bestimmter Forderungen.

Es gibt auch unzulässige Aufrechnungen, die unwirksam sind, wie etwa die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung, es sei denn, diese wurde vor Eintritt der Verjährung zur Aufrechnung gestellt.

Die Aufrechnung kann im Rahmen verschiedener Rechtsverhältnisse eine Rolle spielen. Sie kommt beispielsweise im Schuldverhältnis, im Handelsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Insolvenzrecht vor und wird oft als Verteidigungsmittel in einem gerichtlichen Verfahren verwendet.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Aufrechnung verwendet werden kann:

Ein praktisches Beispiel für die Anwendung der Aufrechnung ist die Situation, in der ein Dienstleister eine offene Rechnung bei einem Kunden hat und gleichzeitig der Kunde eine Schadensersatzforderung gegen den Dienstleister stellt. Angenommen, der Kunde hat eine Rechnung über 1.000 Euro offen, während er gleichzeitig eine Schadensersatzforderung von 800 Euro gegen den Dienstleister geltend macht, weil dieser bei der Erbringung der Dienstleistung beschädigtes Eigentum des Kunden verursacht hat. Der Dienstleister könnte nun seine Schuld in Höhe von 800 Euro durch die Aufrechnung tilgen, indem er seinerseits die Forderung des Kunden anerkennt und erklärt, dass er mit der Schadensersatzforderung gegen die ursprüngliche Rechnung aufrechnet. Somit müsste der Kunde nur noch die verbleibende Differenz von 200 Euro an den Dienstleister zahlen.

Ein weiteres Beispiel findet sich im Arbeitsrecht: Ein Arbeitnehmer hat seinen Lohn nicht vollständig erhalten und schuldet dem Arbeitgeber gleichzeitig aus einem Darlehensvertrag eine Rückzahlung. Steht dem Arbeitnehmer noch ein Lohn von 2.000 Euro zu und ist er zeitgleich verpflichtet, 500 Euro aus dem Darlehensvertrag an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, kann der Arbeitgeber die Aufrechnung erklären. Damit würde die Schuld des Arbeitnehmers getilgt und der Arbeitgeber müsste nur noch die Differenz von 1.500 Euro an Lohn auszahlen.

Für die deutsche Rechtssprechung spielt die Aufrechnung eine wesentliche Rolle, da sie es ermöglicht, Forderungen effizient und ohne den umständlichen Weg über eine gerichtliche Geltendmachung zu verrechnen. Die Aufrechnungserklärung sorgt somit für eine vereinfachte und schnelle Abwicklung von gegenläufigen Ansprüchen und trägt damit zur Rechtssicherheit und zum Schutz der Parteien bei.

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