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Wirtschaftskriminalität

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Wirtschaftskriminalität:

Wirtschaftskriminalität bezeichnet Straftaten, die im wirtschaftlichen Kontext begangen werden und meist auf Vorteilsgewinnung, sei es materiell oder immateriell, abzielen. Dabei müssen diese Handlungen nach geltendem Recht als Vergehen oder Verbrechen definiert sein. Zum breiten Spektrum zählen unter anderem Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikte, Geldwäsche sowie Wettbewerbs- und Steuerstraftaten.

Die Bekämpfung dieser Art von Kriminalität ist komplex, da sie oft mit einer hohen kriminellen Energie, ausgereiften Methoden und einem hohen Maß an Tarnung verbunden ist. Die Straftaten werden häufig von einem Kreis von Personen begangen, die über spezielle Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Rechnungswesen oder Recht verfügen, und sind daher für Außenstehende schwer aufzudecken. Bei der Aufklärung sind daher spezialisierte Ermittlungsbehörden und eine enge Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen und anderen Unternehmen erforderlich.

Durch den Einsatz von kriminellen Strukturen im wirtschaftlichen Umfeld kommt es zu einer erheblichen Schädigung der Volkswirtschaft. Dies beinhaltet nicht nur den unmittelbaren finanziellen Schaden, der einzelnen Unternehmen oder Personen zugefügt wird, sondern auch einen Vertrauensverlust in die Wirtschaftsordnung und Marktmechanismen. Langfristig kann dies unter Umständen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und somit zu einer Beeinträchtigung der gesamten Wirtschaft führen.

Gesetzlich sind die Tatbestände divers geregelt. So finden sich relevante Normen unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO) oder im Aktiengesetz (AktG). Die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform ist zudem von internationaler Kooperation gekennzeichnet, da durch die Globalisierung die Handlungen häufig grenzüberschreitend und somit noch komplexer werden.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Wirtschaftskriminalität verwendet werden kann:

Ein Beispiel für diese Art von Kriminalität ist der Skandal um den Volkswagenkonzern. Hier wurde im Jahr 2015 aufgedeckt, dass die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen mittels einer speziellen Software manipuliert wurden, um bessere Ergebnisse bei den Emissionstests vorzutäuschen. Dieser als „Dieselgate“ bekannt gewordene Skandal ist ein prägnantes Beispiel für umfangreiche Unternehmenskriminalität, bei der bewusst gegen Umweltgesetze und Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen wurde, um Fahrzeuge als umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich waren. Es wurden weltweit Verfahren eingeleitet und es fielen milliardenschwere Strafen für den Konzern an.

Ein weiteres Beispiel stellt der Fall der „Cum-Ex“-Geschäfte dar. Hierbei handelt es sich um Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich mehrere Beteiligte eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen. Der Schaden, der dem deutschen Fiskus entstand, wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt. Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter wird politisch über die Einführung neuer Gesetze und Regelungen diskutiert, um derartige Geschäfte in Zukunft zu unterbinden.

Die konsequente Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten ist von immenser Bedeutung für die Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und ökonomischer Integrität. Es geht nicht nur um die Bestrafung der Täter, sondern auch um die Prävention und die Schaffung eines Bewusstseins für die Folgen wirtschaftsdelinquenter Handlungen in der Gesellschaft und Wirtschaft. So wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Rechtssystems und zur Sicherung einer nachhaltigen Wirtschaftsordnung geleistet.

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