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Widerspruch

Was ist das und was bedeutet es?

Beschreibung des Rechtsbegriffs Widerspruch:

Der Begriff Widerspruch spielt im deutschen Rechtssystem eine wesentliche Rolle und bezeichnet das formelle Rechtsmittel, mit welchem eine Person oder ein Unternehmen sich gegen einen Verwaltungsakt wehren kann. Ein Verwaltungsakt kann dabei eine Entscheidung einer Behörde sein, zum Beispiel in Form eines Bescheides. Rechtsmittel dienen allgemein dazu, Entscheidungen von Behörden oder Gerichten überprüfen zu lassen und gegebenenfalls korrigieren zu können.

Ein Widerspruch muss in Deutschland gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Durch die Einlegung wird das Verfahren erneut in Gang gesetzt und der ursprüngliche Akt wird von der Behörde überprüft. Das Ziel des Widerspruchs ist es, Fehler in der Entscheidungsfindung aufzuzeigen und die Behörde dazu zu bringen, den Verwaltungsakt aufzuheben oder abzuändern.

Die Widerspruchsbehörde, die nicht dieselbe sein muss, die den Verwaltungsakt erlassen hat, prüft die Sach- und Rechtslage dann noch einmal. Sie hat dabei die Möglichkeit, den Verwaltungsakt in vollem Umfang, das heißt sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht, zu überprüfen. Der Widerspruch hat somit eine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass der Verwaltungsakt nicht vollzogen werden darf, solange das Widerspruchsverfahren läuft, es sei denn, die sofortige Vollziehung wird besonders angeordnet. Dies ist beispielsweise in dringenden Fällen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich.

Sollte der Widerspruch von der Behörde zurückgewiesen werden, steht dem Betroffenen der Rechtsweg offen, das heißt, sie oder er kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das Widerspruchsverfahren ist in vielen Fällen eine zwingende Voraussetzung für das Erheben einer Klage.

Das Widerspruchsverfahren dient der Selbstkontrolle der Verwaltung und soll die Gerichte entlasten, indem bereits innerhalb der Verwaltung eine rechtsstaatliche Überprüfung erfolgt. Dem Bürger gibt es die Möglichkeit, ohne große Kosten ein behördliches Handeln überprüfen zu lassen.

Rechtlicher Kontext, in dem der Begriff Widerspruch verwendet werden kann:

Ein häufiges Beispiel für die Einlegung eines Widerspruches ist die Situation, in der einem Studenten die Bafög-Leistungen abgelehnt werden. Angenommen, der Student erhält einen Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes, weil das Amt seine Eltern für leistungsfähig hält, obwohl diese faktisch nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen. Hier könnte der Student innerhalb der einmonatigen Frist schriftlich Widerspruch beim Bafög-Amt einlegen und darlegen, warum die Eltern nicht unterstützen können, etwa durch Vorlage von Belegen über die finanzielle Situation der Eltern.

Ein weiteres Beispiel betrifft das Baurecht. Ein Nachbar erhält Kenntnis von einer Baugenehmigung, die zu einem nachteiligen Schattenwurf auf sein Grundstück führen würde. Er sieht sein Recht auf Licht und Sonne gefährdet und legt daher Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Im Widerspruchsverfahren werden dann die Abwägung der unterschiedlichen Interessen und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften nochmals geprüft, um zu einer rechtskonformen Entscheidung zu kommen.

Der Widerspruch ist ein fundamentales Instrument im deutschen Rechtssystem und trägt dazu bei, das Handeln der Verwaltung rechtsstaatlich zu kontrollieren und dem Einzelnen Rechtsschutz zu gewähren.

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